Beim 340i habe ich 5000 Kilometer pro jahr angegeben und beim E36 9000 Kilometer.
Dieses Jahr bin ich mit dem 340i gerade mal 1200 Kilometer gefahren (und mache übrigens trotzdem Ölwechsel ).
Wenn man mich nun anmahnen würde daß ich den E36 10000 Kilometer statt der vereinbarten 9000 Kilometer
bewegt habe, dann würde ich im Umkehrschluß mal die Laufleistung des 340i entgegenhalten und bei diesem
eine Rückzahlung fordern. Schließlich kann diese Geschichte ja keine einseitige Sache sein, oder ?
Aber bisher hatte ich nie Stress mit so etwas. Ich kann zudem meine Verträge online jederzeit anpassen, kein Ding.
Bei 1000-1500 Kilometer über der Vereinbarung wird sicher auch keiner was sagen. Es kann auch nicht verlangt werden
daß jemand im Voraus genauestens kalkulieren muss. Über ein Jahr kann schließlich alles mögliche passieren.
Bei Angabe von 10.000 Kilometern Jahresfahrleistung wären 1000 Kilometer eine Überschreitung von 10%
Dafür Theater machen ? Ok, im Zweifelsfall gibt es dann auch nur max. 10% Nachzahlung auf den Versicherungsbeitrag, oder
warum sollte das auf einmal mehr sein ? Für den Betrag können sie sich dann ein Eis kaufen.
Der E36 liegt bei noch nicht mal ganz 200 Euro in der Haftpflicht.