Schon klar. Im konkreten Fall damals stand bei den Federn sinngemäß eine Formulierung wie „abweichende Räder, wenn hierfür eine Abnahme vorliegt und Auflage X eingehalten wird“. War beim TÜV, sie sagten es sei nicht nötig und bei den nachfolgenden 4 HUs bei TÜV und DEKRA gleiches Spiel. Die sind die Profis, will ich mal glauben...
Ah okay, dann ist das so eine Ausnahme. Bei den Federn (ich glaube Eibach) von meinem E91 stand sowas nicht drin, weshalb ich da an BMW Felgen gebunden war.