Wenn es erlaubt wäre, gäbe es auch findige Hersteller, die sich da was einfallen lassen würden.
Hört euch mal die MST Ansaugung an, oder die Eventuri, da kann man schon was machen am Sound und was für den einen Sound ist, ist für den andern Lärm.
An der Stelle kann ich den Gesetzgeber tatsächlich verstehen, weil man sich einfach selbst nicht überfordern will.
Anders sehe ich z.B. die Schwimmflügel, aka Radhausabdeckung die Neuwagen jetzt haben und man mittlerweile selbst nachrüsten muss. Lasst euch gerne mal vom TÜV Fachmann erklären, wozu das gut sein soll ![]()