...Aber mitnichten ist das Kulanz des Händlers, sondern Gewährleistung. Wenn 2 Wochen nach dem Kauf etwas kaputt geht, geht das Gesetz davon aus, dass das Bauteil schon bei Kauf kaputt war und der Händler muss reparieren, es sei denn er kann Dir nachweisen, dass Du das Bauteil kaputt gemacht hast...
Ich verstehe diese Aussagen ehrlich gesagt nicht ganz. Nach 3 bzw. 4,5 Jahren ist der Gewährleistungszeitraum ja schon abgelaufen. Wenn es trotzdem übernommen wird, dann ist es auf Kulanzbasis (vom Hersteller, nicht Händler).