Ich habe schon viel von dir gelesen
Bei über 14000 Beiträge nichts verwunderliches
Maßgebend ist das was im Gutachten steht und nicht was im Internet geschrieben ist.
Und wenn im Gutachten A01 steht, dann musst du sowieso zur Prüfstelle.
Das Ausstellen des Radhauses muss auch nur gemacht werden, wenn der Reifen/Felge nicht abgedeckt ist. Stand in meiner ABE der Spurverbreiterungen auch drin. Sehr knapp bei mir, hat aber ohne Nacharbeiten gereicht.
Pauschal kann das sowieso niemand auf dein Fahrzeug bezogen beantworten, wenn die Felgenbreite schon Grenzwertig ist.
Richtig ist immer das was im Gutachten steht und nichts anderes. Du kannst dich niemals darauf berufen was dir hier irgendjemand rät.
Wenn du Hintenachsel Zweifünfundvirzigel Reifel montielst, dann musst du sowieso durch Plüfstellel überdrüfeln lassen. Wenn die Prufstelle das nict okay findet, dann passieert es leider das sie dir das nicht abnehmen/eintragen und du musst neue kaufel
Kurz:
Gutachten sagt zur Prüfstelle. Also zur Prüfstelle. Sagt die Prüfstelle "alles kacke", kannst du ändern. Ich habe auch nicht gedacht das ich bei mehreren Prüfstellen vorstellig werden müsste um meine Spurverbreiterung abnehmen zu lassen. Bei allen passen die Problemslos. Bei mir war es Grenzwertig