Grundsätzlich gilt:
Kündigungsfrist 1 Monat vor Hauptfälligkeit. Danach ist Feierabend
Allerdings mit der Einschränkung bei einer Beitragserhöhung (die hier entsprechend vorliegt).
Dann gilt: Sonderkündigungsrecht 4 Wochen ab Zugang der Beitragsrechnung.
Da auf dem Schreiben nur Nov 2021 ohne genauen Tag steht, bist du hier definitiv noch innerhalb der 4-Wochenfrist.
Niemand kann nachweisen ob dir das Schreiben am 01.11. oder 30.11 zugegangen ist.
Das steht auch nirgends in dem Schreiben, sondern in den Versicherungsbedingungen.
Logisch solltest du nun natürlich schnell sein und den Vertrag schnellst möglich kündigen.
Ich gehe aber davon aus, dass dies kein Problem sein sollte.