Gutachten hab ich mir auch durchgesen..... Da steht es drin, wie du geschrieben hast.
Die Frage die sich mir dann stellt, sollte so eine Kennzeichnung nicht offensichtlich erkennbar sein, ohne Bauteile abzubauen? Daher werde ich bei der Eintragung dann den TÜVer mal fragen.
Im Gutachten steht auch, dass das Steuergerät gegen Manipulationen zu schützen ist..... Wie auch immer das dann bewerkstelligt werden soll.
Ist zwar N55, aber mein Prüfer meinte zu mir, dass es Quatsch ist, den Aufkleber aufs Steuergerät zu Kleben, eben weil man es nicht sehen kann. Wir haben uns dann entschieden ihn im Beifahrertürrahmen über das Typenschild mit der Fahrgestellnummer zu kleben.
Und der Rest steht ja im Schein. Das was im Gutachten steht ist für den studierten Ingenieur und sein Urteilsvermögen von Interesse. Nicht für die Polizei. Theoretisch muss ich das bei einer Kontrolle auch nicht vorzeigen.