Man könnte ja aber die Leistung auf XXXPS „limitieren“ bzw 35% abnehmen, es muss ja nicht immer auf Maximum gegangen werden.
Wenn die 360PS die maximale (40%) Leistung eingetragen bekommen ink Geräuschmessung, dann müsste doch die 340PS ebenfalls durchkommen, oder liege ich falsch?
Das wäre die logische Schlussfolgerung, ich bezweifle allerdings, dass das beim Bürokratieweltmeister Deutschland so einfach geht.
So wie ich unseren TÜV kenne, könnten die Abgaswerte sich bei geänderter Software theoretisch (auch mit weniger Leistung) ja verschlechtern.
Somit müsste das Ganze also nochmal neu geprüft werden, selbst wenn schon ein Gutachten für die 360PS Version vorliegt.
Das Ganze ist selbstverständlich auch nur eine Vermutung meinerseits, bin ja kein TÜV Prüfer und somit kein Experte in diesem Bereich.