Beiträge von Bubu

    hier mal der "ich habe gehört" Fall aus dem PFF Forum auf den ich hinaus wollte...


    https://www.pff.de/thread/2756…ch-ein-unfallschaden-her/

    Und kannst du den Link auch Anklicken und lesen? Geschweige denn verstehen?


    Denn der untermauert ja nur was ich geschrieben habe :thumbsup: Das ganze hätte so nie ablaufen dürfen, das PZ hätte den Wagen als Unfallwagen deklarieren / verkaufen müssen. Bereits auf der ersten Seite (!) schreibt der User “Casait” (übrigens “vom Fach”) dass die Voraussetzungen für einen Rücktritt vom Kauf vorliegen.

    Des Weiteren wird da auch erwähnt, dass der Schaden im Porsche System eben hinterlegt ist und daher für jedermann klar einzusehen war / ist.


    Es werden auch noch genügend Gerichtsurteile zitiert:

    Zitat

    Ein Kraftfahrzeug ist unfallfrei, wenn es keinen erheblichen, über einen Bagatell- oder Einfachschaden hinausgehenden Schaden aufweist. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass etwaige Schäden aus der Kollision mit einem weiteren Fahrzeug herrühren; denn auch im allgemeinen Sprachgebrauch wird das Fahren gegen ein unbewegliches Hindernis oder der Sturz eines Objekts auf ein Fahrzeug als Unfall angesehen. Ebenso wird die Zerstörung des Lacks durch Vandalismus als durch von außen plötzlich einwirkende mechanische Gewalt einem Unfallgeschehen gleichgesetzt.

    OLG Köln, Urteil vom 25.02.2009 – 17 U 76/08

    Die Grenze von 1500€ für Bagatellschäden wurden hier auch schon mehrfach genannt.


    Und:

    Zitat

    Die Grenze für nicht mitteilungspflichtige "Bagatellschäden" ist bei Personenkraftwagen sehr eng zu ziehen. Als "Bagatellschäden" hat der Senat bei Personenkraftwagen nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden anerkannt, nicht dagegen andere (Blech-) Schäden, auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und der Reparaturaufwand nur gering (in einem Falle aus dem Jahre 1961 332,55 DM) war...

    Ob das Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht repariert worden ist, ist nicht von Bedeutung... Alleine die Tatsache, dass das Fahrzeug bei einem Unfall einen erheblichen Schaden erlitten hat, stellt einen Sachmangel im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB dar. Auch beim Kauf eines gebrauchten Kraftfahrzeugs kann der Käufer, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, erwarten, dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr als "Bagatellschäden" gekommen ist.

    Wie gesagt im Autohaus bin ich mir sicher, das solche Fahrzeuge nicht als Unfallfahrzeug deklariert werden.. hab mal von nem Fall gehört, bei dem ein 911er (aufs Autohaus angemeldet) auf der Autobahn irgendwie gegen einen Randstreifen geknallt ist und die Achse verzogen war - kein Blechschaden- „nur“ die Achsen… der Wagen wurde nach der Reparatur als unfallfrei verkauft, aber über einen anderen Porsche Händler, als der den Schaden verursacht und repariert hat!

    Gschichtn ausm Paulanergarten…


    Wenn der Schaden bei Porsche behoben wurde, ist es in der Fahrzeughistorie vermerkt. Wie paysen mehrmals richtig geschrieben hat gibt es da eine klar definierte Grenze vom Gesetzgeber. Nur weil sich (laut angeblicher Geschichte) ein Autohaus nicht dran hält, heißt das noch lange nicht, dass diese Regeln nicht existieren.

    Deiner Argumentation nach könnte ich auch behaupten „es gibt in D kein Tempolimit auf der Landstraße“, denn schließlich bin ich schon oft schneller als 100 gefahren und kenne 1000 Fälle in denen es genauso war :S


    Mir ist im übrigen auch ein Fall bekannt wo ein GT3 auf der Rennstrecke zerlegt wurde. Totalschaden mit Schadenssumme weit im 6 stelligen Bereich. Fahrzeug ist ne Weile später als „unfallfrei“ auf mobile aufgetaucht.

    Ebenso kenne ich einen Fall wo es bei einem „unfallfreies“ Fahrzeug einige Zeit nach dem Kauf zu einer Rückabwicklung kam, weil beim Kundendienst massive Schleifspuren von der Rennstrecke gefunden wurden deren Behebung 5 Stellig gekostet hätte.


    Das Fahrzeug des TE hier wird zwar Vll in mobile nicht als Unfallfahrzeug deklariert werden - eben weil es dann bei vielen aus der Suche rausfällt. Im Kaufvertrag wird aber kein Autohaus der Welt so dumm sein „unfallfrei“ anzukreuzen, sondern da wird stehen: Vorschaden (x) Tausch Heckstoßstange nach Parkrempler.


    Was sich manche hier zusammenphantasieren nur von „Ich habe mal gehört“ oder „Ich kenne aber einen der hat das so gemacht“ während die Gesetzeslage eindeutig ist, ist schon abenteuerlich :wacko:

    Zum Thema Ausstattung:

    Wenn Du viel Autobahn fährst, solltest Du Dir überlegen ein Exemplar mit Abstandstempomaten zu wählen. Der funktioniert mit einem Radar.

    Der Vorteil ist, dass Du damit auch einen Notbremsassistenten bekommst, der warnt/bremst wenn z.B. ein Mittelspurschleicher plötzlich die Spur wechselt und vor Deine Motorhaube zieht oder Fahrzeuge vor Dir ungewöhnlich langsam sind (Stau ohne Warnblinker).

    Leider ist hier aber das Gebrauchtwagenangebot eingeschränkt.

    die Auffahrwarnung gibt’s auch ohne den adaptiven Tempomat und IIRC wird diese immer über die Kamera / KAFAS und nicht das Radar realisiert

    Lautstärke ist sehr subjektiv und kommt immer darauf an was man gewohnt ist. Im Vergleich zu 5er, E-Klasse, Panamera usw ist der F3x m.M nach schon extrem laut. Im Vergleich zu vielen anderen aus der unteren Mittelklasse / Kompaktklasse völlig normal / leiser.

    Der Nachfolger G2x ist um Welten(!) leiser, ist aber auch ein ganzes Stück fetter geworden, so dass man theoretisch auch zu nem älteren 5er (F11) oder dem Nachfolger G31 tendieren kann. G31 finde ich im Alltag aber je nach Einsatz schon wieder ein „Schiff“. Also in engen Innenstädten / Parklücken / Parkhäusern imho schon wieder deutlich problematischer als F31 / F36 - dafür beim Komfort mindestens eine Klasse darüber

    Ich habe übrigens letzte Woche meine zweite Tankfüllung HVO100 verfahren. Kann nur abermals berichten: Läuft noch ruhiger als Ultimate Diesel. Mehr/Minderverbrauch nicht feststellbar (mein Vergleich ist aber auch Ultimate Diesel).

    Ein Arbeitskollege hat neulich den Serviceberater beim Freundlichen auf die Eignung seines 530d G31 auf 2019 angesprochen. Der meinte, dass alle BMW min. 10 Jahre zurück geeignet und freigegeben sind für HVO. Allerdings trägt es "sicher nicht" dazu bei, dass die Ablagerungen und Verkokungen im Ansaugtrakt reduziert werden. Wenn, dann kann man es aus idealistischen bzw. Umweltschutzgründen tanken.

    Nun ja, ich bleibe vorerst mal dabei und gebe auf diese Aussage nicht viel. Zumal seit kurzem die letzte mir bekannte Tankstelle auch von "reinem Diesel" B0 umgestellt hat auf HVO100.

    Der Serviceberater hat mir auch erzählt, mein bypassed AGR Kühler wäre gefährlich weil das Auto unter Volllast überhitzen könne, es fehle schließlich die Kühlleistung des AGR Kühlers.

    Meinen Einwand, dass AGR ja bei Volllast / hoher Drehzahl eh geschlossen wäre hat er gar nicht verstanden.


    Seine Aussage zur HVO100 Freigabe ist übrigens auch quatsch. Offiziell ist das erst ab B Motoren freigegeben. Wer einen F3x 33xd von 2018 oder gar 2019 hat, der darf es offiziell nicht fahren weil in der F Serie nie von N57 auf B57 umgestellt wurde