- selbstverständlich bist DU als Halter alleine für dein Auto verantwortlich; wenn meiner z.B. bei einer Messung 100 db(A) produzieren würde bin ich selbstverständlich dafür verantwortlich den Mangel zu beheben
- sollte die Rennleitung dir dein Fahrzeug mit einem MPPSK stilllegen UND damit durchkommen mit der Begründung, daß das MPPSK ab einem gewissen Datum nicht mehr hätte verbaut und abgenommen werden dürfen, dann kannst du im Rückgriff auf das Autohaus losgehen
Jein
bzw korrigierst du dich am Ende ja schon selbst.
Als Halter bzw selbst als Fahrzeugführer - also auch wenn du mit einem fremden Auto fährst - bist du natürlich für den sicheren Zustand verantwortlich. Deswegen sollte man ja vor jeder Fahrt Öl, Wasser, Luft etc prüfen.
Wenn ich als LAIE zum Autohaus gehe (oder auch sonstwo) und mir ein Teil mit ABE / Homologation kaufe und einbauen lasse, dann würde ich behaupten ist die Sorgfaltspflicht dadurch mehr als erfüllt!
Denn was kann ich als LAIE noch mehr tun als mir Teile zu kaufen welche von Profis per Gutachten geprüft sind und dann von Profis eingebaut werden?!
Einem Laien ist es sicher auch nicht zuzumuten dass er hört dass diese Anlage um mehr als 3dB(A) von der Angabe im Schein abweicht.
Genau deswegen verweigert sich ja BMW / die Autohäuser dem Einbau. Weil die im Problemfall dafür gerade stehen müssen und rechtlich greifbar sind! Ansonsten würden die brav weiter einbauen und wenn alle Jubeljahre mal ein Kunde damit still gelegt wird (es sollten ja wirklich Einzelfälle im Promille Bereich sein) dann ist es eben das Problem des Kunden und man hat einen Kunden weniger.