so schaut’s aus!
Des Weiteren ist es ein nach damals geltenden Regelungen geprüftes Zubehör mit entsprechendem Gutachten und somit nicht so einfach zu beanstanden!
Ansonsten müssten auch sämtliche E6X Probleme bekommen, weil nunmehr nur die Front als Tagfahrlicht gültig ist und nicht noch zusätzlich die Heckleuchten leuchten dürfen! Jede Zeit hat ihre Normen und setzt nicht automatisch alle vergangenen Normen außer Kraft! Der Fahrzeugführer darf durchaus darauf vertrauen!
Insofern: einbauen lassen und glücklich sein. Und natürlich: Birne an!
Als der Gesetzgeber die Bestimmungen zu Klappenanlagen geändert hat wurde aber explizit nichts zum Bestandsschutz gesagt! Dieser ist zwar in vielen Rechtsbereichen verankert, in der Stvo aber nirgends erwähnt.
Also bleibt es Auslegungssache und da kommt es immer drauf an an wen du gerätst
BMW ist ja auch der Meinung das Fahrzeug ist im Aufschaltmodus (sprich Eco / Comfort und Klappen geschlossen) zu messen - so wie es damals Teil der Homologation war. Gibt auch ein entsprechendes Dokument dazu dass man den Herren in grün / blau vorzeigen kann.
Die aktuelle Gesetzgebung sagt aber explizit es wird mit Klappen offen und Sport Modus gemessen. Keinerlei Erwähnung was mit älteren Fahrzeugen ist.
Bleibt eine Grauzone aktuell...
Aber @NoSilentRunning hats schon richtig gesagt: Wo kein Kläger da kein Richter. Und wer sich halbwegs benimmt wird nicht beklagt werden.
Man sollte sich eben nur nicht fälschlicherweise im Recht wiegen