Als Erstes NIEMALS den Gutachter der Versicherung nehmen sondern immer den Gutachter des Vertrauens
hier ist das Kind allerdings schon in den Brunnen gefallen.
Das Problem ist die Werte schwanken zwar, wenn aber erstmal ein Gutachten besteht dann kann dieses nur mit einem Gegengutachten angezweifelt werden und da müsste der zweite Gutachter dem ersten quasi grobe Fehler vorwerfen - die pinkeln sich auch ungern gegenseitig ans Bein.
Angenommen der Wiederbeschaffungswert liegt um die 9000-13000€, wenn der eine Gutachter erstmal 9000 attestiert hat kann der andere das schwer anzweifeln - liegt ja innerhalb der Spanne. Wenn allerdings dein eigener Gutachter von Anfang an ein Gutachten für 13.000€ erstellt dann kann der Gutachter der Versicherung die 13k wiederum schlecht für unglaubwürdig erklären...
Aber der Punkt ist wie gesagt leider schon durch 
Die 130% Regel gilt leider nur für Haftpflichtschäden, das wäre meine nächste Idee gewesen.
Ich würde auf jeden Fall auch zum Anwalt gehen, die HUK ist ja dafür bekannt dass HU für Hu*ensöhne steht wenn es ums bezahlen geht
Was ich z.b sehr merkwürdig finde ist der hohe Restwert:
Das Fahrzeug soll einen Wiederbeschaffungswert von 9300€ haben, mit einem 10.000€ Schaden aber noch 7550€ wert sein
Imho ist entweder der Restwert viel zu hoch angesetzt -> Restwert muss drastisch runter, dann würdest du mehr rausbekommen und könntest evtl selbst reparieren.
Oder der Wiederbeschaffungswert muss deutlich nach oben korrigiert werden -> dann kannst du evtl doch noch reparieren lassen über die Versicherung