Wenn ich irgendwelche Bastelteile von Drittanbietern oder farblich höchst geschmacksabhängige Teile verbaut habe, würde ich das wahrscheinlich auch so sehen. Aber so reden wir von originalen, von einer BMW Fachwerkstatt verbauten M Performance Teilen, die objektiv eindeutig den Wert steigern. Mit welcher Begründung sollten Wertminderungen (z.B. Schäden) abgegolten werden, Wersteigerungen aber nicht? 
@ka$h
Von welchem "vertraglich vereinbarten Prodzedere" sprichst Du? In meinem Leasingvertrag findet sich zum Thema Wertsteigerungen nichts.
Mit der Meinung wirst du aber im Rechtssystem nicht weit kommen
Der User KaSh spricht von den Leasing Bedingungen die dir bei Vertragsunterzeichnung ausgehändigt wurden. Du hast sogar explizit gegen diese Bedingungen verstoßen denn die Modifikationen hättest du mit dem Leasinggeber (BMW Bank) absprechen müssen. Du hast das Auto baulich verändern lassen obwohl es dir gar nicht gehört. Jetzt soll der Besitzer dir das ganze auch noch bezahlen 

Du hast ja schon ein Beispiel bekommen. Wenn ich eine teure Küche in die Mietwohnung einbaue dann steht mir auch kein Cent bei Auszug zu. Im Gegenteil, der Vermieter kann sogar verlangen dass ich die Küche wieder rausreisse und Dübel Löcher etc verschließe / überstreiche.
Was du also bei Leasingrückgabe bekommst kannst du sehen wenn du die Augen schließt 
Es gibt natürlich die Möglichkeit Performance Teile mit ins Leasing zu nehmen, das muss dann aber wie gesagt mit dem Leasinggeber abgeklärt werden und wird normalerweiße direkt von Anfang an gemacht. Selbst da werden die Teile aber meist vollarmortisierend gerechnet, soll heißen du bezahlst in den 36 Monaten die extra Kosten voll und bei Rückgabe bekommt der Leasinggeber die Teile quasi „geschenkt“. Wobei ich mittlerweile auch schon von manchen gehört / gelesen habe die Teile teilarmortisiert ins Leasing mit rein genommen haben.
Aber wie gesagt, der Zug ist lange abgefahren weil du einfach mal GAR NICHTS mit deinem Leasinggeber abgesprochen hast 