Ja, wenn der Wagen einen Wiederbeschaffungswert von 12.000 Euro hat und die Reparaturkosten 15.000 Euro betragen, handelt es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Ergo kannst Du auch 12.000 Euro abzüglich des Schrottwertes ausbezahlt bekommen oder aber den Wagen für 15.000 Euro reparieren lassen.
Das stimmt so nicht ganz.
Lediglich die geschätzten Reparaturkosten laut Gutachten müssen im Rahmen der 130% sein. Die tatsächliche Reparatur muss dann immer voll von der Versicherung bezahlt werden.
Bekannten ist mal jmd hinten drauf gefahren und sie haben es leider versäumt einen eigenen Gutachter zu bestellen.
Restwert waren dann nur 13500€ und Rep Kosten 14k€. Weil sie für 13500 kein halbwegs gleichwertiges Fahrzeug gefunden haben lief es letztendlich auf eine Reparatur hinaus. Dort wurden dann aber weitere Schäden festgestellt und es ging vom 100ten ins 1000te, bis zum Wechsel der kompletten Hinterachse.
Am Ende durfte die gegnerische Versicherung 24.000€ für die Reparatur blechen
Hätten die Idioten nicht versucht sie beim Restwert zu prellen und wenigstens nen Wert von 15-16k€ genommen wäre es nie zur Reparatur gekommen 