Alles anzeigenIch habe schon etliche Umbauten an zig Fahrzeugen eingetragen lassen. Alles immer Akkurat und technisch Einwandfrei.
Aber jetzt mal Ernsthaft, ich kann diese Korintenkackerei bei 1,1 km/h Abweichung und "Ich bin der TÜV" heutzutage zwischen Klappenauspuffanlage und Leistungssteigerungen bei Turbomotoren jenseits des technisch haltbaren einfach nicht nachvollziehen. Die Verhältnismäßigkeit ist doch gar nicht mehr gegeben.
Das die Räder per Sonderabnahme eingetragen werden müssen aufgrund der geänderten Reifen ist gar kein Thema.
Guter Tipp mit dem Vergleich der Geschwindigkeitsmessung von Serie zu Sonderrad! Werde ich auf jeden Fall durchführen.
Wie bereits gesagt: Die Regel besagt der Tacho darf 0kmh nacheilen und x kmh voreilen. Wenn du durch irgendeine Änderung auf 1,5kmh Nacheilung kommst bist du außerhalb des zulässigen Bereichs. Ende
Wozu sind denn Grenzen da wenn man keine Korinthenkackerei betreiben soll? Und wenn man bei Grenzen „mal ein Auge zudrücken“ soll wo liegt dann die neue Grenze?
Wenn irgendwo „max 100kg“ steht und 101,5kg noch ok sind, kann ich es dann auch mit 110kg belasten? Und wenn die 110 halten sind 120 bestimmt auch kein Problem. Eigentlich ist das ja bestimmt auf doppelte Sicherheit ausgelegt und dann ist man selbst mit 180kg noch mehr als safe, oder?