Beiträge von TheBMW

    Mal eine gaaaanz blöde Frage:


    Beim PPK bekommt man ja ein neues MSG, da das alte/originale gesperrt ist und BMW nicht mehr drauf zugreifen kann. Das würde doch im Umkehrschluß bedeuten, daß man bei einer (zusätzlichen zur Hardware) Software-Anpassung/Update ebenfalls ein neues MSG benötigt, oder liege ich da falsch?


    Sollte man kein neues MSG (wieso auch immer) benötigen und BMW ein SW-Update aufspielen können, dann kann ich ja vor dem Update mein originales/ursprüngliches MSG einbauen, dies updaten lassen, hab die blaue Plakette und daheim baue ich das des PPK wieder ein.
    Hintergedanke hierzu ist, daß bei VW Dank des Updates "plötzlich" innerhalb kurzer Zeit oft die AGR-Ventile kaputtgehen und der Verbrauch gern mal um 1,5-2l/100km ansteigt.

    Als ich meinen vorletzten BMW an einen freien Händler verkauft hatte, wollte der sich noch am selben Tag eine Historie von "unserem" BMW-Händler schicken lassen und die haben es verweigert, da er nicht der offizielle Eigentümer des Autos war (bei denen im PC). Ich musste das dann anfordern und bekam sogar dazu gesagt, dass es nur für mich und nicht für Dritte bestimmt sei. Ob ich es weitergebe, konnte ich natürlich selbst entscheiden. :D


    Ich finde, das Thema Datenschutz wird in Deutschland von einigen Menschen viel zu sehr auf die leichte Schulter genommen. Wir sind doch schon gläserne Menschen. Warum soll denn jeder Fremde ohne Weiteres die Daten über Dein Auto bekommen können? Ob die Infos nun schützenswert sind oder nicht, ich bin gern bereit, den Anstoß dafür zu geben, dass jemand die Infos bekommt. Aber ohne meine Erlaubnis sollte er das nicht können. Wir weichen aber vom Thema ab. Sorry.


    :btt:

    Wieso bekomme ich keine Auskunft über ein Auto, welches mir gehört und dessen Eigentum ich anhand der Fahrzeugpapiere nachweisen kann, nur weil es eine andere Person vor mir hatte und ich es regulär abgekauft hab? Es ist mein eigentum und damit habe ich mMn ein Recht, Auskunft (auch über Reparaturen, Wartungen usw) aus der Zeit vor meinem Besitz zu bekommen.


    Gegenbeispiel:
    Wieso kann ich dann nicht der Datenerhebung durch BMW widersprechen? Die können, Dank CD, wesentlich mehr aus den Fahrzeugen an Infos rausziehen, als wir uns denken. Zum Beispiel wo du wann mit welcher Drehzahl und Geschwindigkeit gefahren bist, wann du wie stark gebremst hast usw.....Mein Fahrzeug, meine Daten und da greift der Datenschutz dann aber nicht mehr, oder wie?

    Mir wurde im September 2015 in Italien mein Focus aufgebrochen und das Gepäck entwendet. Jedoch mussten einige Teile an der Tür erneuert werden, weswegen ein Schaden von ca 1500€ entstand. Lief auch über Gutachter und Versicherung. Es gab keine Wertminderung und mir wurde vom Gutachter damals auch mitgeteilt, daß bei einem Wiederverkauf der Fahrzeugaufbruch weder als Unfallschaden (obwohl zB die Türen Fahrerseitig nachlackiert werden mussten) noch als Aufbruch-/Einbruchschaden angegeben werden muss.


    Ob diese Aussage auch vor Gericht Bestand hat, weiß ich natürlich nicht.