Mal eine gaaaanz blöde Frage:
Beim PPK bekommt man ja ein neues MSG, da das alte/originale gesperrt ist und BMW nicht mehr drauf zugreifen kann. Das würde doch im Umkehrschluß bedeuten, daß man bei einer (zusätzlichen zur Hardware) Software-Anpassung/Update ebenfalls ein neues MSG benötigt, oder liege ich da falsch?
Sollte man kein neues MSG (wieso auch immer) benötigen und BMW ein SW-Update aufspielen können, dann kann ich ja vor dem Update mein originales/ursprüngliches MSG einbauen, dies updaten lassen, hab die blaue Plakette und daheim baue ich das des PPK wieder ein.
Hintergedanke hierzu ist, daß bei VW Dank des Updates "plötzlich" innerhalb kurzer Zeit oft die AGR-Ventile kaputtgehen und der Verbrauch gern mal um 1,5-2l/100km ansteigt.