Beiträge von TheBMW
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wollten die Beamten den Wagen sicherstellen oder beschlagnahmen?
Hab nochmal mit einem Bekannten von Grün-Weiß München geredet und der meinte, daß da der Hase im Pfeffer liegt:
Sicherstellen -> du gibst den Gegenstand freiwillig ab und verzichtest auf Regress, dies kann grundlos durch die Polizei erfolgen
Beschlagnahme -> du gibst den Gegenstand gegen deinen Willen ab, hier muss die Polizei einen Beschlagnahmegrund haben, diesen rechtfertigen können und, falls die Rechtfertigung unzureichend war, hast du Anspruch auf Regress (Nutzungsausfall, Erstattung etwaiger anfallender Kosten, keine Übernahme der Gutachterkosten, etc). Hierfür wird dir auch so ein Zettel oder so ausgehändigt.Deswegen wird in der Praxis gern dem "Kunden" nur eine Sicherstellung (wenn man nicht nachfragt, wird es dir nicht erklärt) angeboten, denn diese ist weitaus unkomplizierter und mit weniger Papierkram für die Polizisten.
Ich stimme dir zu, daß auch ihre Sondergruppen nicht alles kennen können, aber sie sollten zumindest wissen, daß die Sportmodelle (M, AMG, Porsche usw) serienmäßig Klappen-AGAs haben.
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Hörst du nur einen bestimmten Sender?
Ich stand vor kurzem vor einem ähnlichen Problem: Rockantenne hat auf DAB um- und UKW eingestellt. Also wegen DAB-Nachrüstung geschaut, alles nix gscheids oder zu teuer. Nun höre ich über die App (Handy via Bluetooth) und funzt wunderbar.
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Ich meinte schon, daß es sie dir am Ende des Sache deine Schuld beweisen müssen. Daß sie vor Ort so handeln und das Auto erstmal beschlagnahmen oder (wenn möglich) mit dir zur nächstgelegenen Prüfstelle fahren und ein Sachverständiger das begutachtet, ist ja soweit (wenn auch ärgerlich) in Ordnung. Das gehört aber für mich noch zur Sache "Schuld nachweisen".
Was aber nicht richtig ist, ist, daß du im Falle der Unschuld auf den Kosten für das Abschleppen sowie denen des Gutachters sitzen bleibst. Die werden dann vom Bundesland übernommen.
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Naja, das wäre aber sehr einfach gemacht und sicherlich sind die Beamten dazu nicht verpflichtet. Ich schätze eher, Du bist dazu verpflichtet zu beweisen, dass alles legal ist an Deinem Auto. M-Power hatte hier Glück im Unglück, dass er offenbar relativ verständnisvolle Beamte erwischt hat, die sich Mühe gemacht und auf Kompromisse eingelassen haben.Naja, noch müssen sie dir die Schuld nachweisen und nicht du deine Unschuld. Ganz so einfach ist es nicht.

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Ich hab mich seinerzeit auch mal bisserl umgehört, weil ich dachte, daß der BMW Kindersitz wie maßgeschneidert in den BMW passt (evtl sogar drei nebeneinander). Jedoch ist der genausobreit bzw tlw breiter als andere und auch nicht besser, nur teurer. Dafür steht BMW drauf

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Dieses gilt nur für Stuttgart. In Hamburg z.B. dürfen zum Teil ab dem 1.4 keine Euro 5 Fahrzeug mehr rein (Quelle)
Entweder ein dummer Jpurnalist oder Hamburg sieht sich bald vor Gericht:
In der Entscheidung des Leipziger Gerichts wurde klar festgehalten, daß Euo 5 Diesel frühestens ab September 2019 ausgesperrt werden dürfen!
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Mal eine gaaaanz blöde Frage:
Beim PPK bekommt man ja ein neues MSG, da das alte/originale gesperrt ist und BMW nicht mehr drauf zugreifen kann. Das würde doch im Umkehrschluß bedeuten, daß man bei einer (zusätzlichen zur Hardware) Software-Anpassung/Update ebenfalls ein neues MSG benötigt, oder liege ich da falsch?
Sollte man kein neues MSG (wieso auch immer) benötigen und BMW ein SW-Update aufspielen können, dann kann ich ja vor dem Update mein originales/ursprüngliches MSG einbauen, dies updaten lassen, hab die blaue Plakette und daheim baue ich das des PPK wieder ein.
Hintergedanke hierzu ist, daß bei VW Dank des Updates "plötzlich" innerhalb kurzer Zeit oft die AGR-Ventile kaputtgehen und der Verbrauch gern mal um 1,5-2l/100km ansteigt. -
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Oder einfach der Rückwärtsgangschalter (sitzt im Getriebe) defekt