Beiträge von TheBMW

    Das Service Paket war 350€. Dafür wurde Motoröl und Mikrofilter gewechselt. Die Bremsflüssigkeit mit 100€ durft ich ja nun selbst bezahlen (da ist auch auf höherer Ebene nichts zu machen). Aber nehmen wir mal an, das wäre mit drin. Motoröl + Mikrofilter + Bremsflüssigkeit für 350€... Gut kalkuliert von BMW. Ich bin da sicherlich nicht der erste der dadrauf reingefallen ist. Für mich waren die 3 Sachen ja nun 450€.


    Wenn du das gleich Paket in München (der Preis wird sich hier nicht ändern) nimmst, hast du gespart. Der kleine Service (wie von dir beschrieben) liegt hier bei 386,25€ in der NL. Und da BMW sowas ja nicht regional anbietet, sondern deutschlandweit, passt es dann wieder. Übrigens läge der Wechsel der Bremsflüssigkeit bei der NL München bei ca 150,-/200,- irgendwo ;)

    Zumal du auch das Öl aus dem Wandler bekommen musst. Entweder hat der Wandler eine Ablaßschraube oder man muss den Wandler ausbauen (dazu muss das Getriebe raus). Ich weiss allerdings nicht, ob dieser Schritt beim Spülen entfällt und man dadurch auch den Wandler gespült bekommt.


    Je nachdem, woher du kommst, kann ich auch Automatik Berger in Augsburg empfehlen. Wobei ZF die definitiv beste Lösung ist.

    Ich war heute bei der BMW NL München Frankfurter Ring (ist direkt ans Werk angegliedert) und die meinten, daß es sich um einen Irrtum handelt. Es waren nie Blackline Rückleuchten für F3x geplant gewesen und es werden auch keine kommen. Es handele sich um einen "Fehldruck" auf der DVD.

    Wenn du schon so gscheid bist, dann lies dir das doch mal vernünftig durch!


    Da steht doch ganz klar (in Amtsdeutsch), daß Farzeugteile, die dieser Verordnung unterliegen, ein Prüfzeichen haben müssen, wenn sie im Bereich der STVO verwendet werden.


    Übersetzt heißt es nur, daßß du ein Ersatzteil nur als vollwertiges Ersatzteil verkaufen darfst, wenn es geprüft wurde. Verkaufst du ein nicht geprüftes Teil (also ohne "E-Zeichen"), dann darfst du es natürlich verkaufen, musst nur dazu schreiben, daß es nicht im Rahmen der StVO verwendet werden darf.


    Das war schon immer so....