.....und man somit unbesorgt in jede Polizei Kontrole fahren kann + an jedem beliebigen Ort Gasgeben kann.....
Kleine Anekdote:
2017 musste ich mit meiner Chevelle zur HU (Vollabnahme im April 2013, bei der KÜS 2015 ohne Mängel) wieder zur KÜS und wegen ungleichmäßiger Handbremswirkung durchgefallen. Also Handbremse instandgesetzt und zur Nachprüfung. soweit alles ok, nur war dem Prüfer der Chevy zu laut und hat allen Ernstes aus irgendeiner Schublade so ein 50€-Conrad-Schallpegelmeßgerät OHNE Eichung/Kalibrierung rausgeholt und gemessen. Ergebnis waren um die 115dB (eingetragen 100dB). Daraufhin hat der Pisser den originalen Mängelbericht einkassiert und mir einen neuen mit dem erheblichen Mangel der Lautstärke ausgestellt.
Lange rede, kurzer Sinn: Hab mir in der Arbeit ein Schallpegelmeßgerät mit gültiger eichung und dem Testkörper (kostet ein paar 1000€) organisiert und hab die Chevelle gemessen. Natürlich hatte sie genau die 100dB, die eingetragen sind. Bin dann hin und dann (nach einer langen Diskussion bzgl Zulässigkeit von Meßgeräten usw) mit beiden gemessen. Meines zeigte 101dB an (mit Toleranz hat es ja gepasst) und seines ca 78dB...
Beschwerde bei der KÜS-Zentrale natürlich ohne Erfolg...
Wenn schon ein aaS/aaP so prüft, dann hast bei der Polizei so oder so verschissen, weil die tlw mit Handys messen