Beiträge von TheBMW

    Mit den 90 Sekunden bei LKW lag ich falsch, die dürfen nur 45 Sekunden brauchen, ansonsten ist es eine OWi (Klick).


    Was PKW und die exemplarischen 5km/h betrifft: Das sollte dem gesunden Menschenverstand doch schon sagen, daß 5km/h mehr als der 90km/h-fahrende nicht "wesentlich" mehr sind. Wie so oft steht im Gesetz keine Zahl, sondern wird von Gerichten individuell festgelegt und das gilt auf allen Straßen (auch bzw erst recht die 45s für LKW auf BAB).


    Man kann es aber evtl aus dem "Rechtsüberholverbot" auf der BAB rauslesen, in dem ja steht, daß man rechts geringfügig schneller fahren darf, wenn links der Verkehr max 60km/h hat. Dann darf ich mit max 80km/h rechts vorbei fahren und das gilt dann (laut Gesetz) als geringfügig schneller. Im Umkehrschluß müsste dann wesentlich schneller gleichbedeutend mit >20km/h sein.


    Link zum ADAC

    Wenn du überholst, musst du eine wesentlich höhere Geschwindigkeit haben und bei: LKW1 = 85km/h, LKW2 = 90km/h (wobei dieser seinen Überholvorgang binnen 90sec abgeschlossen haben muss) und PKW1 = 95km/h nicht mehr gegeben ist.


    "(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt."


    hier nachzulesen

    Halte ich für Quatsch ... im Großraum Koblenz z.B. gibt es noch ne ganze Menge freie Strecken.

    Ich bin jahrelang die Strecke München - Aachen gefahren und da bin ich ein großes Stück durch RLP durch. Kaum die Landesgrenze passiert, durftest mit 120km/h dahinkriechen. Raus aus RLP wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung nahezu mit dem Landesschild aufgehoben.