Ich halte diese Diskussion für unnötigt, denn man kann rückwirkend nicht neue Meßverfahren und Regeln anwenden. Es gab "damals" ein Meßverfahren und ein Regelwerk, nach dem die Fahrzeuge geprüft wurden.
Sollte ein ganz schlauer PO-litiker auf die Idee kommen, dies rückwirkend ändern zu wollen, wird er gerichtlich gestoppt.
Und dieses Procedere gab es doch schon oft. Von Katlos über U-Kat über G-Kat und D1,D2,E1-E4 usw....und die Fahrzeuge mussten nie rückwirkend bessere Abgasnormen erfüllen. Sie wurden nur halt steuerlich immer mehr benachteiligt (bis sie 30 wurden und mit "H" einen einheitlichen Steuersatz haben)