Geh zum Anwalt und lass Dich beraten ... das können udn dürfen wir hier im Forum nicht machen.
Sprich ihn auch drauf an, was man kurzfristig machen kann, damit Du das Auto ggf. nutzen kannst, falls es sich doch etwas zieht.
Bei Haftpflicht wird ja auch gerne mal mit den Stundensätzen der einzelnen Werkstätten gespielt ... kann man darüber vielleicht auch den Reparaturwert unter den Wiederbeschaffungswert bringen? Hast Du in Deinem Vertrag eine Klausel bzgl. Werkstattbindung drin?