Update: ohne Standgeräuschmessung+Fahrgeräuschmessung ist die Stage 1/2 bei MPPSK nicht eintragbar.
Es wird eine dB Erhöhung empfohlen.
Also bleibt es wie beim alten für die MPPSK fahrer.
Nur das es jetzt eine Stage 2 gibt die 15Ps und ne Downpipe beinhaltet
Das deckt sich genau mit dem, was meine Erfahrungen & Recherchen ergeben haben.
Du brauchst einen Amtlich anerkannte Sachverständige (aaS) der ein Gutachten zur Erteilung von Einzelbetriebserlaubnissen nach § 21 StVZO erstellen darf.
Grundsätzlich sagt dir aber nicht jeder TÜV-Prüfer sofort, ob er ein aaPmT, aaP, aaSmT oder ein aaS ist. Nicht jede Prüfstelle hat überhaupt einen aaS.
Weiterhin muss der Prüfer gewillt sein, alle Dokumente zu lesen, zu verstehen und die notwendigen Prüfungen durchzuführen.
Bei mir wurde eine Standgeräuschmessung und Fahrgeräuschmessung durchgeführt.