Verbrauch. Das Öl tritt nicht nach außen aus, befindet sich nicht im Kühlwasser und der Ölstand verringert sich im Winter gar nicht.
Das Thema Verbrauch existiert bei mir ausschließlich im Sommer bei hohen Außentemperaturen in Kombination mit einer hohen Leistungsabgabe. Deswegen 5W40. Das minimiert das Problem erheblich.
Beiträge von Realist
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Aber lasst uns zurück zum Thema kommen.
In diesem Thread geht es gezielt um den B58. 3 Liter Turbobenziner. Nicht um Diesel, nicht "Wer kann wo wie lange Leistung abrufen", oder sonst was. Ich weiß, auch ich habe etwas ausgeschweigt. Also auch an mich: B2T.
Ich empfehle im B58 ein beliebiges 5W40, mit BMW Freigabe, API SN Plus oder API SP und einen Wechselintervall, nicht größer als 15.000km.Gibt gute Öle z.B. von Shell oder Motul, die oben genannte Kriterien erfüllen.
Edit: Und auf die Frage von (vor)gestern: Von 5W20 geht der Motor vermutlich nicht kaputt. Ich würde halt bei +30°C dann nicht mehr die maximale Leistung länger anfordern. -
Die Bilanz im Hochsommer:
Castrol 5W30 -> 1l/10.000km Ölverbrauch
Shell 5W40 -> 1l/25.000km Ölverbrauch (hochgerechnet)
Ob das jetzt am Öl selbst oder an der Viskosität, liegt kann ich nicht beurteilen. Es ist jedoch signifikant besser

Jeder wohnt woanders in der Republik, hier in der Gegend kann ich regelmäßig problemlos, stressfrei und rücksichtsvoll über zweihundert fahren, teilweise Minuten lang mit Tempomat auf der rechten Spur.
Daher hier mal meine Erfahrungen:
Mit dem 5W40 ist das auch bei 30°C im Schatten kein Problem.
Bei dem 5W30 hatte ich immer einen messbaren Ölverbrauch, wobei kurz vor dem Wechseln ein Auffüllen notwendig war.Seit der Umstellung auf 5W40 gibt es bei meinem Autobahn- / Anhängerprofil keinerlei Probleme mehr im B58. Die Verbräuche sind so gering, dass bis zum nächsten Wechselintervall kein Auffüllen mehr notwendig ist.
Für mich gibt es daher nur noch entsprechendes 5W40. Erhöhte Viskosität, und viele Öle erfüllen alle Freigaben, API SN+ oder sogar API SP und schneiden im Oil-Club Forum gut ab. Keinerlei Nachteile, nur Vorteile. -
Thema Geräuscherhöhung - Ich habe mich nochmal weiter eingelesen, beende meine Recherche aber mit nachfolgenden Erkenntnissen. *Hier* (Klick) gab es noch Unsicherheiten.
Eine "Einzelabnahme nach §19.2 StVZO" und insbesondere das "Vollgutachten nach §21 StVZO" haben jedoch erweitere Möglichkeiten. In der StVZO steht:
"[Die Betriebserlaubnis] erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die [...] das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. [...] Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend."
Innerhalb des §21 Vollgutachten, zur Wiedererlangen der Betriebserlaubnis, kann dann die Geräuscherhöhung für Fahrzeuge, die der ECE-R51.02. unterliegen, erhöht werden. Das Standgeräusch kennt theoretisch kein Limit - Aber irgendwann ist es so hoch, dass es physikalisch/rechnerisch in der Praxis nicht mehr möglich ist, die Fahrgeräuschprüfung einzuhalten. Das Fahrgeräusch darf nur "nicht wesentlich" erhöht werden, nicht aber über das für den Fahrzeug-Typgenehmigung geltenden Höchstwert hinaus.
Und hier enden meine Recherchen. Irgendwo wird scheinbar definiert, dass "nicht wesentlich" +3db(A) entspricht.
Fazit: Eine Geräuscherhöhung ist sowohl beim Stand- als auch Fahrgeräusch in gewissen Situationen möglich. Diese Situation liegt bei einer Leistungssteigerung + MPPSK-Abgasanlage (Teilegutachten) vor.
Der Grenzwert für einen 2015er F31 340i xDrive liegt bei maximal 75db(A). Folglich kann das Fahrgeräusch von 71db(A) auf 74db(A) "nicht wesentlich" erhöht werden.
Abschließende Worte zu Software PLUS MPPSK-Abgasanlage PLUS ECE-Downpipe: Auf eigene Gefahr! Das geeichte Messgerät vom TÜV Rheinland sieht hier keine Möglichkeit, dass der maximale Grenzwert inkl. Toleranz eingehalten wird. Mutige vor. Vielleicht wird es mit einer ausgeklügelten Waste-Gate- und Abgasklappen-Steuerung möglich...
Thema ist für mich hiermit abgeschlossen und beendet. Gerne darf jemand den Staffelstab aufnehmen und auf eigene Faust weiter recherchieren. Viel Spaß dabei. -
Wenn der Sensor angeschliffen ist, muss er erneuert werden
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Gute Idee, der B48 ist durchaus ein respektabler Motor. Interessantes Thema.
Gibt es beim B48 TÜV-fähige Kombinationen? Das wäre für mich interessant, da eventuell Ende des Jahres ein B48 zum Fuhrpark hinzukommt.Beim B58 gibt es mit dem MPPSK einmal das Original von BMW mit Leistung & Auspuff. Daneben gibt es aber eine Vielzahl von ECE Downpipes/Abgasanlage und auch Stage 1 & Stage 2 Softwareständen mit TÜV.
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Nun zu den Antriebswellen. Sind die nicht sogar gleich passend wie beim F80?
Nein. Antriebswelle links:
F80: 33212284615
F30: 33207597685
435PS von 326PS Basis sind ca. 33%. Es gilt also laut deinem Post: "Schutzmaßnahmen gegen Abreißen der Kardanwelle". Aber auch hier sind die Nummern verschieden:
F80: 26118090631
F30: 26108654493
Aber ist auch egal: Im Gutachten steht eine Prüfung gemäß VdTÜV Merkblatt 751. Das bedeutet, dass genau diese Forderung geprüft wurde, da es im VdTÜV Merkblatt 751, Anhang IV, Absatz IV.5.2.2. definiert ist.
Das muss das Gutachten erfüllen, nicht du. Für mein Verständnis ist das vom Gutachten-Ersteller und nicht durch dich nachzuweisen. Da es im Gutachten drin steht, passt es. Das Gutachten besagt, dass diese Prüfung durchgeführt wurde. -
Hier nochmal der Link zu meinem Post: *Klick*
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Ich bin leider noch nicht zu 100% mit der Erhöhung der Fahrgeräuschwerte vertraut. Ich habe Dokumente gefunden, aber es ist mir noch nicht klar, wann genau eine Erhöhung eingetragen werden darf. Dass sie eingetragen werden darf, konnte ich finden, nur wann noch nicht. Grundlage ist aber auf jeden Fall eine Leistungssteigerung in Kombination mit einer geänderten Abgasanlage. Gemäß Prüfer von Ort bin ich aber definitiv nicht der Einzige, bei dem das erhöht wurde. Im Gespräch hat er hierzu ein paar Worte gesagt, nicht in Bezug auf 340i, sondern allgemein.
Gemäß meiner EG-Typgenehmigung aus meiner Zulassungsbescheinigung Teil 1 gilt für mein Fahrzeug die ECE-R51.02. Diese Regelung verweist auf die EU-Verordnung 540/2014 bzw. hat dieses als mitgeltendes Dokument. In der EU-Verordnung 540/2014 wird im Anhang II, Abschnitt 4.1 die Messung des Fahrgeräuschs und im Anhang III die dazugehörigen Grenzwerte definiert.
Der F31 340i xDrive hat ein Leergewicht von 1755kg, somit ergibt sich gemäß EU-Verordnung 540/2014, Anhang III ein maximaler Grenzwert von 75db(A).
Damit ist eine Steigerung von bis zu +4db(A) im Rahmen der Gesetze möglich.Ich habe noch etwas dazu gefunden, dass bis zu +3db(A), nicht aber über den Grenzwert hinaus, erhöht werden darf.
Jedoch nichts, wann & in welcher Situation genau dies machbar ist.
Ich kann der Begründung mit den ECE-Teilen folgen, da diese ja ihre Zulassung exakt (und auch nur) deshalb haben, weil sie nichts am Fahrzeug verändern. Und bei Teilen, die nichts verändern, kann man natürlich auch nichts in diese Richtung anpassen. Das die Realität hier anders ist, ist klar... -
Sehr schönes Bild, sehr schöne Gruppe, mega Location

Und ja: Man kann auch mit Serienautos sehr viel Spaß haben.
Auch der Focus ST (als "schwächster" der Gruppe, aber keineswegs untermotorisiert!) fährt sich meiner Meinung nach sehr gut. Ein Kumpel hatte mal einen - Er war sehr zufrieden und hatte viel Spaß damit.
Und so komplett Serie seit ihr auch nicht
Manuel, die Felgen stammen nicht aus dem BMW Teilekatalog, der schwarze Schwelleraufsatz und auch das schwarze BMW Emblem sind auch nicht ab Werk dran 