Hast Du mglw. die Bezugsquelle aus der hervorgeht, dass nach Ablastung auf 1300 kg 20-Zöller erlaubt sind?
Ja: Mein korrigierter Fahrzeugschein. Bei meiner Ablastung wurde die erhöhte Achslast auf 1.300kg reduziert und die 20"-Einschränkung gestrichen.
Auch das zwingend auf Geschwindigkeitsindex Y, ausgenommen Winterbereifung, zu achten ist. Im Schein steht ja nur 250 km/h und wäre mit W ausreichend erfüllt.
Per Gesetz müssen Sommerreifen den Geschwindigkeitsindex erfüllen, der im Fahrzeugschein gefordert wird. Bei Unterschreitung kostet das 50€ Bußgeld.
Man könnte argumentieren, dass W ausreichend ist. Aber: Die Tragfähigkeit eines Reifens nimmt mit zunehmender Geschwindigkeit ab. Siehe *hier*.
-> So hat ein W-Reifen bei 250km/h nur noch 95%. Zu den 250km/h kommen aber noch 9km/h Toleranz, also 259km/h. Bei 260km/h ist die Tragfähigkeit eines W-Reifens nur noch 90%.
Ein Y-Reifen hat bis einschließlich 270km/h 100% Tragfähigkeit.
Gefordert werden in meinem Fahrzeugschein 18 Zöller mit 95Y als Geschwindigkeits- und Lastindex -> 690kg. Ein W-Reifen müsste ein Index von 99W (775kg), um bei 90% Tragfähigkeit noch über 690kg zu verfügen.
Ob diese Grundlagen einer Diskussion mit der Ordnungsbehörde standhalten und dich ein 99W Reifen (den du erstmal finden müsstest...) vor den 50€ bewahrt, weiß ich nicht. Ich würde es nicht riskieren.