H11 White Nebelscheinwerfer

  • Ja H11 passt nur mit Anpassungen und H11 hat auch mehr Watt

    und deswegen finde ich die ganz schick ;)


    Wenn ihr gute Alternativen im Angebot habt, immer raus damit.


    Danke.

  • Och Leute, wenn hier schon der ein oder andere gescheit tut, dann bitte auch richtig.


    1. mittn Dremel bissl die Nasen verjüngen kann ja nun jeder
    2. Ich möchte gerne die Mtec H11 Cosmos Blue 55W, und nicht irgendwelchen anderen Kram.
    Wenn's so einfach wäre, hätte ich hier nicht gefragt um Insiderwissen zu erlangen von diversen verborgenen Quellen.
    Nicht umsonst wurden diese Mtec H11 Cosmos Blue 55W hier bereits im Forum diskutiert und empfohlen, allerdings schon längern her...

  • Ja ich weiß das hatte ich damals auch so gemacht damals im E87 :thumbup:
    Aber ich glaube zu dem Zeitpunkt waren die Gesetze noch nicht ganz so genau. :P


    Nur ein deutscher wird sie wohl kaum einfach so auf seiner Webseite anbieten. Man muss warscheinlich die richtigen Fragen stellen und dann führt er dich ins Hinterzimmer, wo das gute Zeug liegt. :whistling:


    Es ist doch nicht der Verkauf verboten, sondern nur die Verwendung im Bereich der StVO

  • Es ist doch nicht der Verkauf verboten, sondern nur die Verwendung im Bereich der StVO

    Natürlich. Es ist ausdrücklich verboten!


    §22 StVZO (2):
    "(2) Fahrzeugteile, die in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen, dürfen zur Verwendung im Geltungsbereich dieser Verordnung nur feilgeboten, veräußert, erworben oder verwendet werden, wenn sie mit einem amtlich vorgeschriebenen und zugeteilten Prüfzeichen gekennzeichnet sind. Die Ausgestaltung der Prüfzeichen und das Verfahren bestimmt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur; insoweit gilt die Fahrzeugteileverordnung vom 12. August 1998 (BGBl. I S. 2142)."


    Hier nachzuschlagen: https://www.gesetze-im-interne…o_2012/BJNR067910012.html

  • Wenn du schon so gscheid bist, dann lies dir das doch mal vernünftig durch!


    Da steht doch ganz klar (in Amtsdeutsch), daß Farzeugteile, die dieser Verordnung unterliegen, ein Prüfzeichen haben müssen, wenn sie im Bereich der STVO verwendet werden.


    Übersetzt heißt es nur, daßß du ein Ersatzteil nur als vollwertiges Ersatzteil verkaufen darfst, wenn es geprüft wurde. Verkaufst du ein nicht geprüftes Teil (also ohne "E-Zeichen"), dann darfst du es natürlich verkaufen, musst nur dazu schreiben, daß es nicht im Rahmen der StVO verwendet werden darf.


    Das war schon immer so....

  • Wenn du schon so gscheid bist, dann lies dir das doch mal vernünftig durch!



    Das war schon immer so....

    Dann antworte ich dir auch hier ganz gescheid.
    Das war noch nie immer so!


    Früher hat es gereicht, eben zu behaupten, die Fahrzeugteile sind in der StVO nicht zugelassen; dem ist heute nicht mehr so.


    Siehe dazu mal hier:
    https://www.onlinehaendler-new…rzeugteile-abmahnung.html


    [align=start]"Auch der Hinweis „Fahrzeugteil nicht für den Straßenverkehr zugelassen“ o.ä. schützt nicht vor einer Abmahnung. Es stellt einen Wettbewerbsverstoß dar, wenn das Fahrzeugteil zur Verwendung im öffentlichen Verkehrsraum angeboten wird. Es kommt dabei allein auf die abstrakte Geeignetheit, dass das angebotene Fahrzeugteil im Straßenverkehr eingesetzt werden kann, an."
    [/align]
    [align=start]Und hier:[/align][align=start]http://www.it-recht-kanzlei.de…chen-vertriebsverbot.html
    [/align]
    [align=start]Gescheid :thumbup: :thumbup: [/align]
    [align=start]Edit: Sorry diese ganzen aligns kann ich nicht enfernen[/align]