Alles rund um den B58-Motor.

  • Die Polizei darf doch erstmal eh machen was sie wollen. Deckung gibts dann von den Kollegen.

    Nein dürfen sie nicht.



    Bezüglich "tasten drücken dürfen sie nur mit Beschluss", seid euch da nicht so sicher. Selbst schon erlebt, der Wagen hat ja schließlich eine Klappenanlage. Sie werfen dir vor diese unerlaubt geöffnet zu haben (weil auto hört sich eben sportlich an), dann wollen sie da mal drücken. Und wenn du die dann nicht mal drücken lässt vor ort, dann nehmen sie es mit zum prüfen. Sie haben da nen Tatverdacht und das reicht denen aus....

    Ich sag ja, sie brauchen einen Anfangsverdacht.

    Eine DashCam Hilfe im übrigen auch etwas, das sich die Polizei gut überlegt, was sie tut.

    Einfach mal so auf Tasten herum drücken ist nicht.

    Genau so wenig wie " machen sie mal den Kofferraum auf"

    Wenn Warndreieck und Verbandkasten im Auto griffbereit ist, kann der Polizist sich auf den Kopf stellen und ohne Beschluss darf er nicht in den Kofferraum schauen.


    Aber in der Regel schauen die Polizisten schon genauer, wen sie kontrollieren