Wartung 8HP/Verteilergtriebe während Garantielaufzeit

  • Ich habe im letzten Jahr meinen 4er (2019 435xd GC) aus dem vorhergehenden 3-Jahres-Leasing gekauft.

    Ziel ist es, das Auto so lange wie möglich zu behalten, weshalb ich damals für das vergangene Jahr eine Neuwagenanschlußgarantie kaufte. Diese habe ich aktuell final um zwei Jahre verlängert. Danach ist allerdings Schluß... Aktueller Kilometerstand ist rund 90tkm.


    Da ich ihn aber weit länger als die nächste zwei Jahre behalten möchte, stellt sich mir die Frage nach zu empfehlenden Wartungen. Insbesondere das Automatikgetriebe und das Verteilergetriebe sind hier wohl die ersten Kandidaten, denen Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Wie man liest, ist auch die derzeitige Laufleistung im Bereich der ersten empfohlenen Wartung. Nur leider werden diese Wartungen nicht von BMW empfohlen.


    Wie verhält es sich in diesem Fall bei den Getrieben mit der Nachweisbarkeit einer Wartung? Ich möchte natürlich damit nicht die Garantie gefährden, wenn in einem Schadensfall rauskommt, dass vorher schon Öle und/oder Filter entgegen der Herstellerempfehlung gewechselt wurden.



    Grüße

  • Der Hersteller Empfiehlt es zwar nicht, verbieten tut er es aber auch nicht. Und das Herstellerdatum dürfte nur auf dem Filter vom 8HP stehen (das VTG hat keinen?). Und somit wäre ein Ölwechsel jetzt schlecht nachweisbar, vor allem wirds keine Schäden verursachen. Da das 8HP eh ein robuster Geselle ist, dürfte es da eh kaum Probleme geben.

  • Ich las, dass bei beiden Einheiten nach einer Wartung ein Zurücksetzen von adaptiven Werten notwendig ist, bzw. ein Ölwechsel über eine Software registriert werden muss. An dieser Stelle vermute ich die Nachweisbarkeit über entsprechende Softwareeinträge. Wenn dem nicht so ist, sollte es tatsächlich kein Problem sein. Kann da jemand etwas zu sagen?


    Im Falle des Motoröls wechsle ich dieses von Anfang an zwischen den normalen Intervallen grundsätzlich nach 10tkm. Das ist praktisch ja nicht nachweisbar...

  • Wenn der Service in einem professionellen Fachbetrieb durchgeführt wurde, sehe ich keinen Grund, warum das die Garantie negativ beeinflussen sollte.

    „Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen!“ - Walter Röhrl

  • Ich las, dass bei beiden Einheiten nach einer Wartung ein Zurücksetzen von adaptiven Werten notwendig ist, bzw. ein Ölwechsel über eine Software registriert werden muss. An dieser Stelle vermute ich die Nachweisbarkeit über entsprechende Softwareeinträge. Wenn dem nicht so ist, sollte es tatsächlich kein Problem sein. Kann da jemand etwas zu sagen?


    Im Falle des Motoröls wechsle ich dieses von Anfang an zwischen den normalen Intervallen grundsätzlich nach 10tkm. Das ist praktisch ja nicht nachweisbar...

    Adaptionswerte des Getriebes müssen nur gelöscht werden, wenn die Mechanik des Getriebes auch überholt wird.

    Bei einfachem Ölwechsel ist das nicht nötig, könnte sogar schädlich sein.

    „Vernünftige Autos werden vom Antrieb geschoben, nicht gezogen!“ - Walter Röhrl

  • Das da Adaptionswerte gelöscht werden müssen weil man nen "Service" gemacht wäre mir jetzt neu. Und wie Simon schon sagte, solange keine neue Mechanik rein gekommen ist wird da garnichts zurück gesetzt.