Blaue Plakette / Euro 6 Upgrade (speziell 320d)

  • Mein 320d ist Euro6, da er diesen NOx Speicherkat verbaut hat.

    Die Euro 6 Norm ist sehr umfangreich. Da gibt es Gerüchte, es dürfte nur 6d auf die Straße, obwohl diese Norm erst für EZ ab 01.2021 gilt. Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass die 6b verbieten, wenn dort kein AdBlue vorhanden ist. So wie bei meinem 9 Monate alten 430d.

  • Ich könnte ja auch einfach auf LCI Optik umrüsten und komme so vermutlich oftmals durch eine Kontrolle

    Nein das würde nicht helfen. Es wird immer um die Plakette gehen, die man im Auto kleben hat. Die könnte man natürlich faken, würde dann aber vermutlich Urkundenfälschung sein.

  • Mal eine gaaaanz blöde Frage:


    Beim PPK bekommt man ja ein neues MSG, da das alte/originale gesperrt ist und BMW nicht mehr drauf zugreifen kann. Das würde doch im Umkehrschluß bedeuten, daß man bei einer (zusätzlichen zur Hardware) Software-Anpassung/Update ebenfalls ein neues MSG benötigt, oder liege ich da falsch?


    Sollte man kein neues MSG (wieso auch immer) benötigen und BMW ein SW-Update aufspielen können, dann kann ich ja vor dem Update mein originales/ursprüngliches MSG einbauen, dies updaten lassen, hab die blaue Plakette und daheim baue ich das des PPK wieder ein.
    Hintergedanke hierzu ist, daß bei VW Dank des Updates "plötzlich" innerhalb kurzer Zeit oft die AGR-Ventile kaputtgehen und der Verbrauch gern mal um 1,5-2l/100km ansteigt.

  • Nein das würde nicht helfen. Es wird immer um die Plakette gehen, die man im Auto kleben hat. Die könnte man natürlich faken, würde dann aber vermutlich Urkundenfälschung sein.

    Die kann ich mir auch als original jetzt quasi schon bei der Werkstatt meines Vertrauens abholen ... ;) Ich wollte damit viel mehr ausdrücken, das wird nicht mehr kontrollierbar werden.


    Achja und wenn wir schon beim Thema sind...


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    3 Buchstaben für mehr Emotionen beim fahren - BMW


    Hat Kontakte zu Aufbereiter, Lackierer & Autoglaser und Folierer - in Frankfurt / Main (Glaser bietet auch andere Leistungen an)

    Einmal editiert, zuletzt von Dzeko ()

  • Mal eine gaaaanz blöde Frage:


    Beim PPK bekommt man ja ein neues MSG, da das alte/originale gesperrt ist und BMW nicht mehr drauf zugreifen kann. Das würde doch im Umkehrschluß bedeuten, daß man bei einer (zusätzlichen zur Hardware) Software-Anpassung/Update ebenfalls ein neues MSG benötigt, oder liege ich da falsch?


    Sollte man kein neues MSG (wieso auch immer) benötigen und BMW ein SW-Update aufspielen können, dann kann ich ja vor dem Update mein originales/ursprüngliches MSG einbauen, dies updaten lassen, hab die blaue Plakette und daheim baue ich das des PPK wieder ein.
    Hintergedanke hierzu ist, daß bei VW Dank des Updates "plötzlich" innerhalb kurzer Zeit oft die AGR-Ventile kaputtgehen und der Verbrauch gern mal um 1,5-2l/100km ansteigt.

    Glaub mir... wenn es darum geht dass BMW bei einem Update Kosten sparen kann, werden sie urplötzlich ohne Probleme auf das Steuergerät zugreifen können.
    Die Kosten für ein PPK müssen ja mit irgendwas begründet werden ;) wieso nicht mit einem neuen Steuergerät

  • Die Euro 6 Norm ist sehr umfangreich. Da gibt es Gerüchte, es dürfte nur 6d auf die Straße, obwohl diese Norm erst für EZ ab 01.2021 gilt. Ich könnte mir auch gut vorstellen, dass die 6b verbieten, wenn dort kein AdBlue vorhanden ist. So wie bei meinem 9 Monate alten 430d.

    Das Leipziger Urteil hat ja Verhältnismäßigkeit gefordet und zudem augeschlossen, dass Fahrzeuge mit EURO 5 vor dem 1. September 2019 von Fahrverboten betroffen sind.


    Insofern besteht für die Menschen in diesem Forum eine gewisse Hoffnung, dass bis dahin diverse Maßnahmen wie ÖPNV, Verkehrsleitsysteme, Softwareupdates, etc. bereits soweit Wirkung zeigen, dass es zu Fahrverboten gar nicht mehr kommt.


    Ja, ist ein bissschen optimistisch gedacht - aber ich glaube die Chancen bestehen.

    320d Limousine, Automatic, Modern Line, Leder Dakota Schwarz, Harman Kardon, Navigation Professional, Head-up Display.

  • Das Leipziger Urteil hat ja Verhältnismäßigkeit gefordet und zudem augeschlossen, dass Fahrzeuge mit EURO 5 vor dem 1. September 2019 von Fahrverboten betroffen sind.
    Insofern besteht für die Menschen in diesem Forum eine gewisse Hoffnung, dass bis dahin diverse Maßnahmen wie ÖPNV, Verkehrsleitsysteme, Softwareupdates, etc. bereits soweit Wirkung zeigen, dass es zu Fahrverboten gar nicht mehr kommt.


    Ja, ist ein bissschen optimistisch gedacht - aber ich glaube die Chancen bestehen.

    Dieses gilt nur für Stuttgart. In Hamburg z.B. dürfen zum Teil ab dem 1.4 keine Euro 5 Fahrzeug mehr rein (Quelle)

  • Dieses gilt nur für Stuttgart. In Hamburg z.B. dürfen zum Teil ab dem 1.4 keine Euro 5 Fahrzeug mehr rein (Quelle)

    OK, das stimmt wohl. Dann sollen die Hamburger das auf ihrer 0,5 km langen Strecke halt durchziehen, wenn sie unbedingt wollen. Als Signal für Euro-5-Diesel-Besitzer ist es aber echt Mist :(

    320d Limousine, Automatic, Modern Line, Leder Dakota Schwarz, Harman Kardon, Navigation Professional, Head-up Display.

    2 Mal editiert, zuletzt von kybernaut_01 ()

  • Also wenn BMW jetzt schon für EURO6 Fahrzeuge eine City - / Umtauschgarantie anbietet, dann ist da mE gehörig was im Busch.
    https://www.bmw.at/de/topics/d…yMDE3LWZhc3RzdGFydC10ZGE=


    (City-Diesel-Garantie:
    * Bei nachweislichem Inkrafttreten eines dauerhaften Fahrverbotes für Ihr mit der City-Diesel-Garantie geleastes Dieselfahrzeug (mit Schadstoffnorm EU 6), in einer der neun österreichischen Landeshauptstädte, haben Sie kein Verwertungs- und Vermarktungsrisiko. Sie haben die Wahlmöglichkeit: Entweder Sie entscheiden sich für die Fortführung des gegenständlichen Leasingvertrages bei gleichbleibenden Konditionen, oder Sie kündigen diesen Leasingvertrag aufgrund des hier dargelegten bedingten Sonderkündigungsrechtes unter vereinbarter Anwendbarkeit der Abrechnungsmodalitäten gem. der Punkte 15.1 bzw. 15.3 der AGB. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechtes sind einerseits das Bestehen einer BMW Haftpflicht und Kasko Versicherung für den gegenständlichen Leasingvertrag sowie der Abschluss eines Nachfolgevertrages (Select- oder Nutzenleasingvertrag) für einen Neuwagen der Marke BMW oder MINI in Österreich und andererseits eine positive Bonitätsprüfung sowie ein positiver Compliance Check zum Zeitpunkt der neuen Antragstellung. Die Konditionen des Nachfolgevertrages (Leasingentgelt, Laufzeit, Laufleistung des Leasingfahrzeuges, etc.) richten sich nach dem durch Leasing zu finanzierenden Fahrzeug sowie nach den zum Zeitpunkt des Abschlusses des Nachfolgevertrages bei der BMW Austria Leasing GmbH für derartige Leasingverträge allgemein gültigen Konditionen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.)


    Ansonsten würde der Hersteller sowas nicht anbieten - schürt ja nur Misstrauen in das eigene Fahrzeugangebot.
    Jetzt ist die Politik wirklich mal gefragt endlich auch die 13 Millionen Dieselfahrer zu unterstützen und nicht nur der Autoindustrie die Taschen vollzumachen.
    Ist ja wirklich Wahnsinn. Erst wird bei den Abgaswerten geschummelt, dann darf die Industrie zum Ausgleich eine Eintauschprämie einführen, womit weiter fleißig Autos
    (unter anderem EURO 6 Diesel) verkauft und der Umsatz stabilisert wird und jetzt steht der EURO 6 Diesel bereits auch im Diskurs - und den Schaden haben ausschließlich die Kunden???
    Im Zweifel müssen da wirksame und kostenfreie Nachrüstungen her, bei allen Herstellern!

  • Vielleicht müssen einige Autos auch garnicht umgerüstet werden...
    Ich fahre einen 320D EZ 2013 und habe wie die meisten eine Euro 4 Plakette. In den Unterlagen steht das ich die
    Abgasnorm Euro 5 J habe.
    Nun ist mir letztes Jahr einer ins Auto gefahren und es wurde ein Gutachten erstellt für die Versicherung.
    Das Kuriose ist, das dort unter Emmisionsklasse: EURO6;W;PI/CI; M, N1 I (36W0) steht...


    Heißt das nun das meiner doch unter Euro 6 fällt?