Sind die bisherigen Winterreifen zulässig? Reifendruck?


  • .... jedoch die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahr-zeugführers sinnfällig angegeben ist, die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.


    Dann sollte VMax-Speedinfo doch ausreichen. Der Fahrer wird informiert wenn er schneller fährt als die zulässige Geschwindigkeit der M+S Reifen. Da steht ja nicht in welcher Form dies geschehen soll.


    Von VW kenne ich es auch so, dass neben der VMax-Speedinfo auch noch die Information "Achtung Winterreifen" eingeblendet wird.

  • Wer macht sich denn wirklich so einen dämlichen Aufkleber ins Cockpit? 8|
    Und das die Polizei danach guckt bezweifle ich auch. Ich vermute viele von denen wissen nicht mal, was die Buchstaben bedeuten sollen :P


    Nicht immer von der Deutschen Rennleitung ausgehen :D Die Südlich von uns können da ganz biestig und teuer werden bei sowas

  • Wer macht sich denn wirklich so einen dämlichen Aufkleber ins Cockpit? 8|
    Und das die Polizei danach guckt bezweifle ich auch. Ich vermute viele von denen wissen nicht mal, was die Buchstaben bedeuten sollen :P


    Ich habe mir extra einen bei ebay geholt, weil meine Winterreifen nur bis 210 km/h freigegeben sind... Ich bin, ehrlich gesagt, zu geizig wegen so einer Kleinigkeit Strafe zu zahlen, falls es doch mal auffiele. Außerdem muss es ja nur für den Fahrer sichtbar sein und das geht auf dem CD Fach unter dem Lichtschalter ganz gut:) Auf die Scheibe packe ich mir das auch nicht mehr, das hat BMW zwei Mal beim 1er gemacht (zweites Mal bei Windschutzscheibenwechsel) und da stört mich das doch etwas.

  • Dann sollte VMax-Speedinfo doch ausreichen. Der Fahrer wird informiert wenn er schneller fährt als die zulässige Geschwindigkeit der M+S Reifen. Da steht ja nicht in welcher Form dies geschehen soll.

    Dem ist nicht so. Bei Gesetzen ist grundsätzlich erst der Sinn zu verstehen, wenn ein System zu dem Zeitpunkt noch nicht existiert hat. Der Sinn ist, dass man beim Einsteigen in das Auto bereits gewarnt wird, dass nur eine bestimmte Geschwindigkeit gefahren werden darf. Darum ist der Passus auch dann nicht erfüllt, wenn du den Aufkleber auf die Rückseite des Rückspiegels kleben würdest, da er dort nicht ersichtlich ist. Die VMax Einstellung macht sich erst dann bemerkbar, wenn du bereits zu schnell bist. "zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahr-zeugführers sinnfällig angegeben ist" bedeutet eben nicht, dass es ab und an mal angezeigt werden darf, sondern es muss zu jeder Zeit gesehen werden können. Steht da nichts, dann ist jede Situation gemeint und nicht nur dann, wenn du dir das vorstellst, sonst wäre es entsprechend eingeschränkt. Wenn da z.B. stehen würde "die zulässsige Höchstgeschwindigkeit zum Zeitpunkt des Übertretens im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig angegeben ist", dann wäre die VMax Anzeige des Boardcomputers ausreichend.

  • Hi,


    über den Sinn oder Unsinn des Aufklebers braucht man nicht zu diskutieren.


    Fakt: Ist der WR in seiner Zulassung in einer niedrigeren VMax als das Auto in der Zulassung hat, ist der Aufkleber Pflicht - trotz Speedlimitanzeige.
    Wenn nicht vorhanden, kann die Polizei 35€ verlangen.

  • Ich darf auch nur 240 mit meinen Reifen fahren. Allerdings werde ich mich hüten mein schönes Cockpit mit einem hässlichen Aufkleber zu verunstalten.
    Außer in einem Leihwagen oder Firmenwagen habe ich das auch noch nicht gesehen...
    Die 35 Tacken sind es mir wert :thumbup:

  • Hab vor 1 1/2 Wochen beim freundlichen wechseln lassen. Ich hätte schwören können, dass ich keinen Aufkleber habe.
    Vorher ist mir im Vorbeigehen ein weißer runder Fleck an der Windschutzscheibe aufgefallen - ganz in der linken oberen Ecke - siehe da, ein 240er-Bäpper.
    Irgendwoher muss es ja kommen, dass er fast den doppelten Tarif für den Räderwechsel aufruft, den ein Reifenhändler will ...