Fahrzeug richtig überwintern

  • Hallo allserseits,


    da ich nun einen Zweitwagen besitze, kann ich mir endlich den Luxus gönnen und mein BMW als reines Sommer- bzw. Schönwetterfahrzeug nutzen. Für mich wären zwei Optionen denkbar:


    1. Fahrzeug wird im Winter 1-2 mal im Monat ausschließlich bei schönem Wetter (trockene Straße) und 10+ (hätten wir ja jetzt z.B. am Mittwoch/Donnerstag) Grad bewegt. Allerdings hätte ich gerne Sommerreifen drauf.


    2. Fahrzeug bekommt Saisonkennzeichen und wird im Winter nicht bewegt.


    Bei 1. müsste ich erstmal die Versicherung kontaktieren ob es überhaupt zulässig ist, im Winter, aber bei guten Wetterbedingungen mit Sommerreifen zu fahren. Soweit mir Reinhard erklärt hat, benötigt man für die Überwinterung Standplatten/Standreifen und einen höheren Druck in den Reifen. Ich würde all das gerne mit Option 1 umgehen, das ist Hintergrund der Aktion, weil wenn das Fahrzeug 1-2 mal im Monat bewegt wird sollten die Sachen ja nicht benötigt werden, korrekt? Denkbar wäre noch Option 1 aber mit Winterreifen, wäre aber nicht meine erste Wahl.


    Wenn jetzt aber Option 1 Wunschdenken ist und die Versicherung das ablehnt, was genau muss ich bei der kompletten Überwinterung beachten? Standreifen, Standplatten, mehr Druck in Reifen? Und was ist mit der Batterie, wird die abgeklemmt?


    Vielen Dank schon mal für eure Unterstüzung.

  • Hey mein Freund


    Ab in den Keller mit dem Hobel und fertig :D


    Ne, also ich weiss nicht ob Option 1) so funktioniert. :) Wenn du richtig überwintern willst, reichen eig höherer Luftdruck (allenfalls noch Reifenmatten), Schlafanzug und Batterieerhaltung von CTEK.

  • Hey Evan,


    ich habe seit November letztem Jahres ebenfalls den Luxus eines Zweitwagens. Ein Mazda CX-3 ist zur Daily bitch geworden und bringt mich von A nach B.
    Meinen 40i habe ich auf Saison 03/10 umgemeldet und mitsamt Schlafanzug und Batterieerhaltung von CTEK in die Garage gepackt. Vorher natürlich ordentlich gewaschen.


    Einzig den Luftdruck habe ich auf 4 Bar erhöht. Mehr ist meines Erachtens nicht notwendig.
    Solltest Du Dir bzgl. der Standplatten sorgen machen, so helfen wie von Kevin schon erwähnt Reifenmatten, für schmales Geld und lassen Dich sicherlich ruhiger schlafen :)


    Vor Saisonstart gibts für die neuen Schilder dann noch Werk2 Kennzeichenhalter vorne :D
    Freue mich schon tierisch auf den März und bin voller Hoffnung, dass bis dahin kein Schnee mehr liegt und vorallen Dingen keiner mehr kommt. :thumbup:

  • 4-5 Monate Standzeit? Abstellen und gut ist.


    Oder denkt ihr das die Autohändler solche Maßnahmen für ihre Autos machen? ;)


    Grüße
    Sven

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  • 4-5 Monate Standzeit? Abstellen und gut ist.


    Oder denkt ihr das die Autohändler solche Maßnahmen für ihre Autos machen? ;)


    Grüße
    Sven

    eben, noch dazu ist das Thema schon so oft in diversen Foren durchgekaut worden mit immer den gleichen Tipps das man es wohl nicht nochmal aufwärmen muss.


    Wenn's sein muss Ladegerät ran, Luftdruck hoch und gut.

    Gruß Hendric :)


    Umbau von Abgasanlagen und individuelle Endrohrblenden aus Edelstahl - bei Interesse PN


  • Die Chevelle steht idR auch von Oktober bis April in der Garage und hängt (neben vollen Kraftstofftank) nur am CTek und mit höherem Luftdruck in den Reifen. Das mache ich seit 5 Jahren so und hatte noch nie irgendwelche Probleme oder eckige Reifen oder ähnliches.

  • Bei 1. müsste ich erstmal die Versicherung kontaktieren ob es überhaupt zulässig ist, im Winter, aber bei guten Wetterbedingungen mit Sommerreifen zu fahren.

    Deine Versicherung hat damit erstmal überhaupt nichts zu tun - außer Du hast irgendwelche Sonderbedingungen. Hier ist die StVO interessant und diese sagt in §2 Absatz 3a dazu folgendes:



    (3a) Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.

    Es gibt demnach keine allgemeingültige Winterreifen-Pflicht. Auch der ADAC sagt dazu folgendes:

    Gibt es einen festen Zeitraum für die Winterreifenpflicht?



    Nein. Eine generelle Winterreifenpflicht, die an ein bestimmtes Datum anknüpft gibt es nicht. Ein Zeitraum wie z.B. von Oktober bis Ostern ist nicht vorgeschrieben. Es bleibt bei einer situativen Winterreifenpflicht. [...]
    Die Regelung bedeutet also auch zukünftig ein Benutzungsverbot für Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen.[...]


    Solange "gutes" Wetter ist, kann man auch mit Sommerreifen im Winter unterwegs sein.

  • Jo - wir hatten auch schon im Januar 12-15° und strahlende Sonne - es wäre ziemlicher Schwachsinn im Zweifel bei solchen Witterungsbedingungen auf die nicht existierende Winterreifenpflicht zu verweisen ;)


    Grüße
    Sven

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  • Ois klar Jungs, vielen Dank, das reicht mir. Dann wird es Option 1 und gut ist. Und sollte ich ihn im Winter wirklich nicht fahren wollen, dann Batterieerhaltung und Luftdruck erhöhen. Somit wird es nie wieder Winterreifen geben, endlich können die Sommerschlappen in ein paar Wochen wieder kommen und der Winterreifensatz wird verkauft. Kann ich meinem Auge nicht mehr antun.