Einbruch. Wagen Unfallfrei?

  • Ich finde, das Thema Datenschutz wird in Deutschland von einigen Menschen viel zu sehr auf die leichte Schulter genommen. Wir sind doch schon gläserne Menschen. Warum soll denn jeder Fremde ohne Weiteres die Daten über Dein Auto bekommen können? Ob die Infos nun schützenswert sind oder nicht, ich bin gern bereit, den Anstoß dafür zu geben, dass jemand die Infos bekommt. Aber ohne meine Erlaubnis sollte er das nicht können. Wir weichen aber vom Thema ab. Sorry.


    Und ich finde, dass das Thema von manchen Menschen viel zu ernst genommen wird.
    Da "darf" mir z. B. ein Paketdienstleister nicht sagen, wer der Absender eines Paketes an mich ist. Aus "Datenschutzgründen".


    Hätten die es korrekt bei mir zugestellt, wüsste ich es.


    Zum Auto:


    Jeder Fremde Daten über dein Auto stimmt so nicht.
    Es geht um einen Besitzer, der Infos über SEIN Auto möchte, was früher mal jemandem anderen gehört hat.

  • Ich glaube die wichtigste Aussage vom LG Bonn, Urteil vom 15.11.2010 – 1 O 435/09 ist folgende:


    • Die Grenze für Bagatellschäden ist sehr eng zu ziehen. Kein Bagatellschaden liegt vor, wenn bei einem Diebstahl des Fahrzeugs Türen und Seitenwände aufgebogen, Fahrzeugteile (u. a. die Airbags, der Beifahrersitz und die hintere Sitzbank) entwendet und Kabelbäume zerschnitten wurden. Bei derart gravierenden Schäden kann auch nach einer Reparatur mit Originalteilen – ähnlich wie bei Unfallschäden – der Verdacht aufkommt, dass verborgene Mängel verblieben sind oder das Fahrzeug in erhöhtem Maße fehler- und reparaturanfällig ist.

    Hätte ich im voraus von diesem Einbruchschaden gewusst, hätte ich mir das Fahrzeug zum ausgeschriebenen Preis nicht mal angeschaut.

  • Als ich meinen vorletzten BMW an einen freien Händler verkauft hatte, wollte der sich noch am selben Tag eine Historie von "unserem" BMW-Händler schicken lassen und die haben es verweigert, da er nicht der offizielle Eigentümer des Autos war (bei denen im PC). Ich musste das dann anfordern und bekam sogar dazu gesagt, dass es nur für mich und nicht für Dritte bestimmt sei. Ob ich es weitergebe, konnte ich natürlich selbst entscheiden. :D


    Ich finde, das Thema Datenschutz wird in Deutschland von einigen Menschen viel zu sehr auf die leichte Schulter genommen. Wir sind doch schon gläserne Menschen. Warum soll denn jeder Fremde ohne Weiteres die Daten über Dein Auto bekommen können? Ob die Infos nun schützenswert sind oder nicht, ich bin gern bereit, den Anstoß dafür zu geben, dass jemand die Infos bekommt. Aber ohne meine Erlaubnis sollte er das nicht können. Wir weichen aber vom Thema ab. Sorry.


    :btt:

    Wieso bekomme ich keine Auskunft über ein Auto, welches mir gehört und dessen Eigentum ich anhand der Fahrzeugpapiere nachweisen kann, nur weil es eine andere Person vor mir hatte und ich es regulär abgekauft hab? Es ist mein eigentum und damit habe ich mMn ein Recht, Auskunft (auch über Reparaturen, Wartungen usw) aus der Zeit vor meinem Besitz zu bekommen.


    Gegenbeispiel:
    Wieso kann ich dann nicht der Datenerhebung durch BMW widersprechen? Die können, Dank CD, wesentlich mehr aus den Fahrzeugen an Infos rausziehen, als wir uns denken. Zum Beispiel wo du wann mit welcher Drehzahl und Geschwindigkeit gefahren bist, wann du wie stark gebremst hast usw.....Mein Fahrzeug, meine Daten und da greift der Datenschutz dann aber nicht mehr, oder wie?

  • Ganz ehrlich... DAS WIRD HIER KEINER KLÄREN KÖNNEN... Geh zum Anwalt, alternativ vorher zum Verkäufer wenn du nett bist oder lass es und freue dich das dein Innenraum neu ist denn BMW flickt keine Kabel. Die werden komplett ersetzt. Bevor hier noch 1000 Leute ihre Meinung schreiben die trotzdem keine rechtliche Bindung hat wäre das der wesentlich schnellere Weg.


    Mal ganz im Ernst, keine ahnung was der F36 gekostet hat, aber 10-20% Nachlass? Die Frage kannst du dir beim Händler sparen...

    Wer Codierungen oder Nachrüstungen im Bereich München sucht darf sich gerne per PN bei mir melden.

  • Ich unterstelle mal einfach dem Händler, dass ihm sehr wohl bewusst war was er beim verkauf angeben muss und was nicht, weil wenn wir ehrlich sind, wenn ich schon in der Anzeige lese "Diebstahlschaden" dann klick ich schon wieder weiter ausser der Preis ist unschlagbar.
    Selbst wenn er es nicht in die Anzeige reingeschrieben hat, damit sich trotzdem ein paar Kunden für das Fahrzeug interessieren, hätte er es aber spätestens bei der Besichtigung dazu sagen müssen.


    Als ich meinen E92 verkauft habe, habe ich ebenfalls dem Käufer gesagt, dass ich mal die Motorhaube unten hatte, weil ich sie wegen Steinschläge nachlackieren ließ, weil ich auf sowas pingelig war.

    E36 coupe, E46 coupe, E92, F32, waiting for G22...

  • Ganz ehrlich... DAS WIRD HIER KEINER KLÄREN KÖNNEN... Geh zum Anwalt, alternativ vorher zum Verkäufer wenn du nett bist oder lass es und freue dich das dein Innenraum neu ist denn BMW flickt keine Kabel. Die werden komplett ersetzt. Bevor hier noch 1000 Leute ihre Meinung schreiben die trotzdem keine rechtliche Bindung hat wäre das der wesentlich schnellere Weg.


    Mal ganz im Ernst, keine ahnung was der F36 gekostet hat, aber 10-20% Nachlass? Die Frage kannst du dir beim Händler sparen...

    Ein Forum ist ja da, um sich Meinungen von anderen Personen einzuholen. Ich bin auch für jeden Beitrag sehr dankbar und natürlich werde ich es erstmal versuchen selbständig zu klären und ansonsten den Weg über den Anwalt nehmen, da es einfach eine Unverschämtheit eines zertifizierten BMW Händlers ist so etwas zu verschweigen. Um solchen Problemen aus dem Weg zu gehen, habe ich mich ja dafür entschieden das Auto weder Privat noch von einem Hinterhof-Händler zu kaufen, sondern bei BMW.

  • Ich würde mir das nicht bieten lassen, denn sind wir doch mal ehrlich, selbst wenn alles wieder "instandgesetzt" wurde, so wie ab Werk kriegt das kein Mechaniker mehr hin. Wenn es dann am Ende mal Probleme gibt, hat man wieder den Ärger an der Backe.
    Am besten bei Gebrauchtkauf so etwas schriftlich im Kaufvertrag festhalten lassen (unfallfrei usw.). Dann ist man im Falle eines Falles gerüstet. Wer nicht darauf eingeht, hat was zu verbergen....

  • Wie werden die Kable denn ab Werk eingezogen?


    Die Verlegung eines kompletten Kabelstranges ist doch kein Hexenwerk.



    Und obs im Kaufvertrag drinsteht oder nicht, ist egal.
    Wenn im Kaufvertrag keine Angaben zu unfallfrei oder nicht steht und der Wagen ein Unfallwagen ist, dann wandelt man.

  • Ich habe mit dem Verkaufsleiter nun problemlos ausgemacht, dass er den Wagen zurücknimmt. Über einen Nachlass hatten wir uns garnicht erst unterhalten. Kommende Woche wird sich der Herr nochmals bei mir melden um genaueres zu klären. Das bringt jetzt natürlich ein bisschen Arbeit mit sich, aber im Endeffekt ist es die beste Variante für mich.
    Er war der festen Überzeugung, dass er nicht verpflichtet sei sowas beim Fahrzeugverkauf zu melden, wobei das Urteil ja etwas anderes aussagt. Ich kann jedem nur empfehlen sich die Historie des Autos zeigen zu lassen. Ich habe dummerweise darauf Vertraut, dass ein großer zertifizierter BMW Händler ehrlicher ist.

  • Schönes Ergebnis wenn deine Wünsche erfüllt sind!
    Was hat der Verkäufer wegen den 6 Monaten gemeint, in denen du das Auto genutzt hast? Toll wäre natürlich auch, wenn du dafür nichts bezahlen musst?!? :thumbup: