Dann muss man erstmal belegen, dass der Vorbesitzer tatsächlich von dem Schaden am Schwenklager gewusst hat. Vielleicht dachte er einfach: Rad tauschen und gut.
Auf die Beweisführung bin ich mal gespannt.
Vor Gericht sehe ich das genauso. Da wird es mit arglistiger Täuschung schon schwer werden. Man wird dem Verkäufer kaum nachweisen können, dass er gewusst hat, dass etwas über den Austausch des defekten Rades hinaus nicht stimmt. Es sei denn, der war in einer BMW Werkstatt und so etwas wird in der Historie abgelegt, gemäß dem Motto: Kunden auf Schaden hingewiesen - Reparaturauftrag nicht erteilt.
Rein privat könnte man sich aber ggf. mit einer guten Argumentationskette einigen und sich die Kosten teilen.