Mal eine ganz andere Frage zu diesem Thema (nur aus purer Neugier):
Wenn jemand tatsächlich das Karosserie-Gerippe komplett tauscht (sei es gegen ein gebrauchtes oder neues), welches Baujahr / welche EZ zählt denn dann danach? Bei BMW gibt es nach meinem Verständnis (und ich mag mich durchaus irren) ja die Option, das neue Gerippe mit der alten Fahrgstellnummer zu bekommen. Dann würde sich ja nichts ändern. Wie sieht es dann mit einem gebrauchten Gerippe aus. Der Wagen des TE wäre nach erfolgreichem Umbau ggf. doch dann auf einmal 2 Jahre jünger. Wird sowas dann in den Papieren vermerkt? Wenn ja, müsste man das ja auch entsprechend melden, oder?