Beiträge von nexo

    Es gibt keine "nicht normale" Eintragung.

    Kombination mehrerer Bauteile ist aber zu 99% Einzelabnahme oder präziser gesagt Eintragung gemäß §19.2 StVZO, während ein einfaches Teil mit Gutachten unter §19.3 fällt.

    (es gibt Ausnahmen, hatte selbst man Federn verbaut, wo "in Verbindung mit Serien- oder Zubehörrädern bis Dimension X, sofern keine Auflage Y ..." stand - ist aber nicht der Normalfall)


    Ist aber vom Aufwand und Kosten bei Banalitäten wie Federn und Felgen, für die es jeweils Gutachten/ABE gibt relativ gleich. Wir reden hier ja nicht über Vollgutachten nach §21 oder solche Späße.


    Z.B. beim TÜV Hessen oder TÜV Süd auch nochmal explizit ausgewiesen:

    Ist das Bauteil für Ihren Fahrzeugtyp nicht zugelassen oder möchten Sie mehrere Bauteile kombinieren, benötigen Sie eine Einzelabnahme nach §19.2 StVZO.



    Achtung! In den meisten Fällen sind Gewindefahrwerke [Anm.: die Aussage gilt auch für jedes andere Fahrwerksbauteil] nicht mit Nachrüstfelgen geprüft! Daher ist meistens für diese Kombination eine Einzelabnahme nach §19(2)/21 StVZO erforderlich.


    [...]


    Sind mehrere Teile zeitgleich oder zeitlich versetzt verändert worden (bspw. Felgen mit Gewindefahrwerk), verlieren die jeweiligen Gutachten ihre Gültigkeit. Es muss somit neu beurteilt werden [...]

    Voldemort? Ach ne, den anderen :P


    Mal davon ab ist der Tipp zwar durchaus zielführend, aber sowohl Diagnose als auch Austausch übersteigen die Fähigkeiten der meisten dann doch ein wenig.

    Okay, hatte jetzt nicht extra nachgeschaut und war seit einem guten Jahr nicht mehr da. Damals stand noch ein netter Mensch am Eingang, der alle ohne Reservierung nach Hause geschickt hat…


    Ändert sich eh regelmäßig und ist an jedem Ort anders, von daher lohnt es sich nicht zu diskutieren.

    Hier geht es seit Pandemiebeginn ausschließlich mit Termin (soweit ich weiß haben sie das bis heute beibehalten), Nummern ziehen geht nur für Führerscheinabholung. Habe mit Termin auch noch nie länger als 10 Minuten gewartet (Glück gehabt)..


    Ob sie das wirklich müssen… Selbst schon erlebt, dass jemand so gegen 15 Uhr rein kam und die Aussage war, dass heute leider nichts mehr möglich sei (17 Uhr Feierabend). Vormittags wird einem das eher nicht passieren, aber das wär mit dann bei 30 Minuten Anfahrt zu blöd.

    Oder so wie im vorletzten Jahr hier bei der Zulassungsstelle:

    > Das muss eigentlich sofort geändert werden, warum kommen Sie jetzt mit einem 2 Monate alten Gutachten?

    < Ich hatte den Termin eine Woche vor der TÜV-Abnahme gemacht, war der nächste verfügbare.

    > :|


    Das sollte sich mittlerweile aber eigentlich wieder normalisiert haben, sodass diese Ausrede weg ist. Besser spät, als nie, aber eine Terminreservierung kann im Zweifel nicht schaden.

    Da ich morgen zum freundlichen Fahre und dann der Wagen natürlich warm ist …

    Dann stell ihn abends vorher auf den Hof oder sag dazu, dass das Problem auftritt, wenn er kalt ist. Dann dauert der Werkstattaufenthalt zwar evtl. länger, wenn sie es unbedingt selbst hören wollen, aber Standzeit auf dem Parkplatz kostet ja i.d.R. nichts…

    Freizeit muss man haben… Da schmeißt man grad zwei Räder des anderen Typs in den Kofferraum und macht das in einem Rutsch. Sieht zwar Panne aus, aber man soll ja mit der Mischung auch nicht fahren sondern bloß verschränken.

    Okay, bei eingelagerten Rädern ist das immer ätzend, aber zweimal Abnahme und Papieränderung ist dann doch irgendwie nerviger, als die Räder vor dem Wechsel holen und zum Wechsel wieder mitzubringen.

    Wenn man ungeplant neue Räder kauft, kommt man nicht drumherum, in dem Fall ziehe ich den Einwand zurück ;)


    Hatte auch schon einen Prüfer, der sich die (damals deutlich kleineren, 175er gegenüber 205 oder so) Winterräder angeschaut hat und meinte, das Umschrauben könnt ich mir sparen, das wird auf jeden Fall passen und dann beide Kombinationen eingetragen hat. Ermessensspielraum halt. Hätte ich sie gar nicht erst mitgebracht, wär da vermutlich nichts gegangen, wer weiß…

    Davon ausgehend, dass die Eintragung “Fahrwerk Typ X i.v.m. Rädern Typ Y“ lautet, wahrscheinlich Ja.

    Wenn die Eintragung nur die Dimensionen der Zubehörfelge aufführt und diese mit den Serienrädern übereinstimmen, dann nicht.