Ganz so einfach ist es eben nicht.
Wenn es unmöglich ist, das Teil ohne Zerstörung zu öffnen, kann man annehmen, dass es bei Anlieferung des Fahrzeugs bereits in einem defekten Zustand war.
Wenn das von außen nicht erkennbar ist und erst mit Zerstörung zum Vorschein kommt, war diese unvermeidbar, also wurde nicht fahrlässig gehandelt.
Wäre es möglich gewesen, das vorher zu erkennen oder zerstörungsfrei zu demontieren und es ist trotzdem kaputt gegangen, dann kommen wir in den Bereich Fahrlässigkeit und/oder Haftung.
Hätte/wäre/könnte... das auszudiskutieren macht im Regelfall wenig Spaß 
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Beim Öl muss man das auch etwas differenzierter sehen.
Man "darf" erstmal ohne Verluste von Garantieansprüchen o.Ä. alles das fahren, was von BMW freigegeben ist. Darunter fallen auch einige 5W40 LL-01 oder LL-04, teilweise sogar namentlich genannt. Gibt eine Liste im System, die von Zeit zu Zeit mal aktualisiert wird.
Ich habe grad nicht nachgesehen, aber wenn es von BMW direkt kein passendes 5W40 gibt und die Werkstatt auch keines von einem Fremdlieferanten vorrätig hat, dann ist die eingeschränkte Aussage zutreffend:
"Von den (hier) verfügbaren Ölen dürfen nur .... verwendet werden."
Wenn man nun abweichend davon ein 5W40 LL-xx fahren möchte, muss man eben eine Werkstatt suchen, die angeliefertes Öl akzeptiert und es selbst besorgen.
Wenn die Aussage wirklich war "das geht gar nicht" und auch ohne weitere Einschränkung so gemeint war, ist dem vorherigen Kommentar zu dem Thema wohl nicht mehr viel hinzuzufügen...