Es scheint keine Lagerhaltung der kompletten Anlagen zu geben, Fahrzeugtyp, OPF ja/nein, Endrohre, Klappensteuerung sind wählbar. Selbst ohne jeden "Sonderwunsch" steht der Hinweis auf Sonderanfertigung im Warenkorb. Vermutlich reicht die bloße Auswahl des Fahrzeugs., Serie klein genug, dass man von Einzelauftrag sprechen kann.
Aber lohnt sich jetzt auch nicht wirklich drüber zu streiten ob das so korrekt ist oder nicht. Da jetzt die große Keule schwingen und Zulässigkeit der Widerrufsklausel oder der Produktbeschreibung anzweifeln ... War vor Kauf bekannt und die Frage nach der Zulässigkeit hätte man entsprechend vorher klären können. Dann eher noch abhängig vom Bestellzeitpunkt es über "hat über Weihnachten sowieso bestimmt keiner angefangen zu bearbeiten, ist ja noch Schaden entstanden" argumentieren. Aber am Ende wird's wahrscheinlich einfach eine Lektion sein - in der Hoffnung, dass am Ende die Anlage wenigstens ihren Soll erfüllt und BekoAbi trotz Beigeschmack zusagt.