Beiträge von nexo

    Beide (Text-)Absätze des vorhergehenden Beitrages.


    Also der eingeredete Blödsinn, das sei nicht nachweisbar und die Idee, das Steuergerät zu "verschlüsseln".

    Zum ersten: Wie genau stellt man sich das wohl vor, was ein Prüfer da tut? Binärdaten aus dem Steuergerät ziehen und mit einer bekannten Datenbank von Signaturen vergleichen ... Nein. Wenn man schon an dem Punkt ist, dass mal weiß, dass MHD drauf ist, dann verrät einem MHD auch, welche Map drauf ist.

    Zum zweiten: Mal davon abgesehen, dass es nicht nicht möglich ist, einfach mal von extern einen Verschlüsselungslayer davorzusetzen, könnte man mit solchen Maßnahmen maximal das Kopieren des Datenstandes verhindern. Bringt aber nix, da mal sich so auch die Nachweismöglichkeit nimmt, dass etwas zulässiges drauf ist. "Nicht überprüfbar" macht es ja nicht automatisch zulässig. Im Zweifelsfall heißt es letztlich "unbekanntes Tuning" und du bist in der Nachweispflicht, dass es dem zugelassenen Stand entsprocht.


    Also wenn man ohnehin was anderes fährt, kann man es auch gleich sein lassen. Verhindert möglicherweise die eine oder andere Nachprüfung, wenn schon irgendeine Steigerung eingetragen ist (das wird einigen wohl schon als Argument genügen), aber falls es zu einer solchen kommt und die Leistung nochmal überschritten wird, rettet's dich halt auch nicht.

    Ein E93 330d hat ein GS6-53DZ

    Ein F30 325d hat ein GS6-45DZ


    Beides 6-Gang Schaltgetriebe von ZF. Wenn meine kurze Recherche gerade korrekt ist, ist das 53er für 600Nm ausgelegt, das 45 für 470Nm.


    Bei den Benzinern ist natürlich eine BZ Variante drin (beim F3x 35/40i ein GS6-45BZ).

    Es wurden 1,6 Mio. Fahrzeuge (Nagel mich jetzt nicht auf die Zahl fest, aber es waren halt “ein paar mehr“) zurückgerufen und entsprechend bei mehreren hunderttausend Arbeiten durchgeführt.

    Selbst wenn im “Meinungsbild“ hier unter 100 Teilnehmern ein 90% Votum rauskäme, was schon eher unwahrscheinlich ist… Aussagekraft begrenzt.


    Und wie du schon selbst festgestellt hast: Es gibt verschiedene Maßnahmen, nur Kontrolle, Tausch gegen das gleiche Teil, Tausch gegen das neuere Teil und Softwareupdates. Ohne zu wissen, was da bei wem konkret gemacht wurde, ist die Aussagekraft dieser Zahlen also noch fragwürdiger.


    Dass der vorbeugende Tausch eines noch intakten AGR Kühlers (der Tausch ist ja nicht funktional begründet) irgendeinen Einfluss auf die Regenerationsintervalle des Partikelfilters haben soll... Dafür braucht man keine Umfrage, da gibt es einfach keine plausible Erklärung. Insofern bleibt für diesen Fall nur Fehlbeobachtung oder eine andere, indirekte Ursache.



    Natürlich lautet die Aussage “an den Intervallen wird nichts geändert“. Ist vermutlich sogar korrekt. Jetzt steht da aber auch nicht fix 300km in irgendeiner Konfigurationsdatei, sondern es handelt sich vielmehr um ein dynamisches Zeitfenster, das durch diverse Faktoren direkt und indirekt beeinflusst wird. (und mit zunehmendem Alter und Verschleiß natürlicher Weise kürzer wird) Ziel der Maßnahmen war mit Sicherheit nicht die Verkürzung von Regenerationsintervallen, insofern stimmt die Aussage wohl. Heißt nicht, dass es keinen Einfluss haben kann.


    Zum Stilllegen wird hier so ziemlich alles gesagt. Softwareanpassung erkennt man tendenziell nur, indem man die entsprechenden Codierwerte ausliest, mechanische Stilllegung mit dem Auge.

    Dieses “alles“ ist aber für die allermeisten nicht funktionsrelevant. Tageskilometer und Reise-BC und Kurzzeitadaption ist glaube ich das einzige, was wirklich weg ist, Rest zieht er sich spätestens bei der ersten Fahrt wieder aus dem Fahrerprofil oder aus dem Netz. Während man früher noch das Handbuch mit dem Radiocode raussuchen und alle Sender neu programmieren musste, bevor man wieder Musik hören kann.


    Hat aber nichts mehr mit den Preisen zu tun, denke wir können die Debatte hier auch abschließen.

    Kleinwenig dreist ist es ja schon, das erst aufgrund des Fehlers rauszunehmen und anschließend wieder mit dem gleichen Fehler ohne Hinweise darauf zu verkaufen.


    Könnte mir vorstellen, dass es sogar Prüfer gibt, die das abnehmen. Eventuell mit Argumentation, dass die größere Bremsanlage drauf ist und die Gewichtsbegrenzung für die kleine relevant ist oder Traglast der Reifen bei erhöhter Vmax (ist die erhöht?) passt, weil man eh einen höheren Index fährt oder was auch immer. Oder es einfach überlesen. Aber soweit alles nur aus der Glaskugel, um einen Ortstermin (oder warten auf Nachbesserung) wirst wohl nicht herumkommen.

    Und davon werden nicht wenige mehrere Software-Stände übersprungen haben und weiß wie lange keinen Adaptionsreset gemacht haben, ob eine potenziell beobachtete Änderung des Verhaltens also direkt oder indirekt mit der Aktion zusammenhängt... Manch einer hat vielleicht sogar unwissentlich einen Gebrauchten mit rauscodiertem AGR oder reduzierte Rate gekauft und jetzt plötzlich ein bislang vollkommen unbekanntes Verhalten. Wahrscheinlich von allem was dabei.


    Aber auch das Thema wurde hier schon wer weiß wie oft durchgekaut mit den unterschiedlichsten Beobachtungen, Befürchtungen und Vermutungen. Insofern würde ich ein vergleichbar gemischtes Bild an Rückmeldungen erwarten, wie hier: AGR Kühler- Rückrufaktion- Kühlmittelverlust

    Wenn die freie das ins BMW System einträgt (gibt ja viele, die den Zugang haben), hat es genau den gleichen Einfluss auf die CBS-Intervalle, wie wenn es eine BMW Niederlassung macht. Einziger Unterschied ist der Händlercode zu dem Eintrag, aber das sagt ja nur, wer es gemacht hat. Und umgekehrt gibt es bei BMW auch keine Probleme, wenn man einfach vermerkt “kein CBS Reset“ und die das entsprechend nicht im System vermerken.

    Noch ein Ölthread :hurra:


    Das Thema wurde schon etwa 400x durchgekaut. Mindestens da:

    oder