Beiträge von nexo

    Man startet die Initialisierung über die dafür vorgesehene Routine in der BMW Testsoftware.ü (oder schreibt eine beliebige, auch unveränderte Codierung auf das IHKA3, dann startet der ebenfalls). Wie du ja schon zitiert hast, blinkt dann der Knopf, du startest und lässt den Wagen einfach im Leerlauf stehen, bis es fertig ist. Weiß jetzt nicht, was genau du mit “freundlichem“ meinst, aber das sollte jeder können, der über die entsprechenden Arbeitsmittel verfügt und damit halbwegs umgehen kann.


    Wenn der Innenraumtemperaturfühler falsche (wohl zu niedrige) Werte liefert, wäre das Verhalten ebenfalls erklärt. Wenn er Extremwerte liefert (Totalausfall, Kabelbruch, Kurzschluss, etc.), müsste ein Fehlerspeicher Eintrag vorliegen. Wenn der einfach nur etwas plausibles <15 Grad sagt, möglicher Weise nicht.

    dann handelt es sich wohl um einen technischen Defekt :) !

    Da du als Fahrzeugführer für den technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeugs zuständig bist, schützt dich ein solcher "Defekt" zwar möglicher Weise vor der Unterstellung eines Vorsatzes, aber keinesfalls vor der konkreten Ordnungswidrigkeit, mit einem nicht einwandfreien Fahrzeug unterwegs zu sein.


    Teile sind Original [...]

    Original i.s.v. entsprechend Werkszustand... Nein?


    [...] und die Karre mitnehmen dürfen sie auch nicht

    Sagt wer?


    Die Gesetzgebung ermöglich sehr frei formuliert eine Sicherstellung zur akuten Gefahrenabwehr (§23 PolG Bremen, §43 PolG NRW und Entsprechungen in anderen Ländern). Wird argumentiert, dass durch den nicht ordnungsgemäßen Zustand oder eine vermutete Manipulation eine "Gefahr" entsteht (für Verkehrsteilnehmer, Anwohner, die Umwelt oder wen/was auch immer), besteht entsprechender Handlungsspielraum. Geht es um potenzielle Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten (Fahren ohne Betriebserlaubnis, unzulässige Emissionen (auch Lärm), Steuerhinterziehung (Manipulationsverdacht beim KAT, ...) greift Sicherstellung zwecks Beweissicherung (§94 StPO, §46 OwiG), da die Annahme, dass bei angeordneter Vorführung bei einer benannten Prüfstelle zwischenzeitlich Dinge zurückgerüstet (also "Beweise vernichtet") werden, nicht so weit hergeholt ist.


    Ob das im Einzelfall direkt zum Abschleppen führt oder man da bei gemessenen 93dB nur verwarnt und eine Vorführung bei einem Sachverständigen anordnet, hängt sicherlich von vielen Faktoren ab. Aber ein pauschales "dürfen sie nicht" ist schlichtweg falsch.

    Geht so. Software-Hintergrund Ja, auch Embedded, aber mit der Automobilbranche bis auf zwei kleinere Projekte (eines sogar für BMW, aber in einer ganz anderen Ecke des Systems) nur indirekte Berührungspunkte.


    Die Diskussion bzgl. Tuningerkennung hatte ich aber auch schon mehrfach mit eingeweihten. Händler hier sieht das auch ziemlich entspannt, vermerken dann gern handschriftlich, was genau gemacht wurde sofern es für die Arbeiten relevant ist, sind sonst aber mit der Aussage “wie er da steht ist Serie“ oder “was weg ist, ist weg“ zufrieden (mit eigenem Tuner im Haus darf man das denke ich auch nicht so eng sehen)


    Und Ja, die DME kann wieder gesperrt werden, wenn ein Update des Bootloaders enthalten ist.

    Eine 02/2020 DME kann aber meines Wissens nach immerhin nicht auf eine “final“ gesperrte Version aktualisiert werden, wie es bei den neuen 06/2020+ Geräten der Fall ist, also wird die gleiche Prozedur das Problem notfalls erneut lösen können.

    Die Meldung ist nur für eventuelle Garantiefragen und zum Selbstschutz der Werkstätten interessant. Wenn es da Softwareseitige Probleme gibt, wird es so eher kein Update auf Kulanz geben und wenn was am Motor ist, wird man sich vermutlich auch mit "wir wissen ja nicht, was da in der Vergangenheit manipuliert wurde" rausreden. Das war's dann aber auch schon.

    Und für Haftungsfragen im Falle eines Updates. Arbeitsanweisung besagt sinngemäß, dass der Kunde auf den möglichen Verlust eigener Software bei Updates schriftlich hinzuweisen ist. Nicht dass einer hinterher jammert, dass die 1000€ Kennfeldoptimierung weg ist oder eine Nachrüstung nicht mehr funktioniert, die man ggf. nicht selbst wiederherstellen kann. Soll ja auch Werkstätten geben, bei den Updates zum Routineprozess gehören oder wo Updates im Falle von Rückrufaktionen einfach mit abgearbeitet werden. Da finde ich einen solchen Hinweis der Werkstattsoftware vorab gar nicht verkehrt.


    Für die HU ist nur der Fahrzeugzustand im Moment der Vorführung relevant. Also selbst wenn du freimütig zugibst, dass da gestern auf dem Ring eine unzulässige Stage X Software drin war, ist das kein Grund, nicht zu bestehen. Insofern wird das auch nicht geprüft. Gleiches Spiel im Falle einer Kontrolle. Worst-Case kommt der Wagen auf den Prüfstand oder man lässt sich vom Hersteller die derzeitige Software bestätigen. Vergangenheit ist hier nicht von primärem Interesse.


    Und es heißt ja auch nicht "Tuning erkannt", sonder "Verdacht auf Tuning". Wobei "Tuning" nicht unbedingt "Leistungssteigerung" bedeuten muss. Anheizphase rausgenommen, Temperaturkennfeld abgesenkt oder vergleichbare Spielereien sind ja auch nicht vorgesehene Anpassungen. Genauso sieht es der Hersteller nicht vor, dass man unterschiedliche Software-Stände auf verschiedenen Steuergeräten fährt, Stände einer anderen Baureihe aufspielt o.Ä. Hat oft so gar nichts mit "Tuning" im üblichen Sinne zu tun, aber dafür gibt es einfach keine Freigabe. Entsprechend der Hinweis "Achtung, da war jemand (anderes) dran".

    Solang's Diebstahl ist, greift die TK, nicht vie VK.


    Wer Endrohrblenden abschraubt, klaut auch Ventilkappen und Antennenstäbe.


    Hier gab's im Forum schon Fragen, wie man die Dinger abbekommt, da sie so fest sitzen. Ich lehne mich jetzt mal aus dem Fenster und behaupt, dass es da keine organisierte Bandenkriminalität für Endroheblenden gibt, egal ob Chrom, Carbon oder was auch immer. Für die paar Kröten wird sich kein Profi mit Sechskant und Gummihammer unter's Auto legen auf die Gefahr hin, vielleicht doch nur 20€ China-Blenden zu erwischen


    Idioten, die alles klauen, was nicht angeschweißt ist, gibt's natürlich immer. Bekannten hatten sie vor Jahren mal sämtliche Türleisten vom E36 geklaut - die schwarzes Plastikdinger, waren auch nicht gerade neuwertig... Gibt nichts, was es nicht gibt. Aber passiert in den meisten Gegenden jetzt auch nicht täglich.

    Fahrbereit = Leergewicht + 75kg Fahrer + 90% Tank

    Tatsächlich = Fahrbereit + werksseitige Sonderausstattung


    Leergewicht wird gemäß Typzulassung eines Basismodells herangezogen. Ein paar Sonderausstattungen entsprechend deren Zulassungen dazuaddiert. Wenn du wirklich wissen möchtest, wie schwer dein Auto ist, hilft nur eine Waage.

    Dass es das gibt ist klar, die Dokumente findet man (in irgendeiner Version, k.A. wie aktuell) ja sogar im Internet. Dass man EBA und Gutachten ausgehändigt bekommt, ist aber nicht selbstverständlich. Kenne einige Händler, die das Zeug nicht freiwillig rausrücken (steht ja nicht explizit in der Arbeitsanweisung, dass das zu tun ist), dann holt man den Wagen mit dem fertigen Abnahmebericht ab und gut. Wenn man das Zeug mitbekommt, super.


    Turbo-Bo Theoretisch Ja. Kläre es beim Importfahrzeug aber besser vorab mit dem Prüfer. Falls deine Typnummer nicht mit denen im Gutachten übereinstimmt, wäre das entsprechend nicht für dein Fahrzeug gültig. Und du bist entsprechend selbst in der Beweispflicht, dass die Software ordnungsgemäß angepasst wurde (was sonst die Werkstatt abstempelt)

    M. HJS Downpipe, Kennz E13 103R-000053, i.V.m. BMW M Performance Power Kit P265 durch geändertes Motorsteuergerät, Kennz.: BMW M Performance Power Kit, i.V.m. geänderter Auspuffanlage, Kennz.: Klappenschalldämpfer 2 407 185 / Vorrohr 2 407 187, i.V.m. Luftfilterkasten*

    Die Deko drumherum steht da für gewöhnlich nicht ;)


    Was du da zitierst, sind aber auch die Änderungen in den Fahrzeugpapieren und nicht das Gutachten.

    (Thread verwechselt? Das wollte hier jemand wissen: RE: F31 340i sDrive - Was ergibt Sinn, was nicht (Erfahrung)?)



    Korrigiert mich, wenn es da andere Varianten geben sollte, aber zum MPPSK gibt es soweit ich mich entsinne “nur“ einen TÜV Prüfbericht und ein Formular zur Einbaubestätigung. Kein klassisches Teilegutachten, ABE o.Ä. Wird dem Kunden normaler Weise nicht ausgehändigt.