Die Meldung ist nur für eventuelle Garantiefragen und zum Selbstschutz der Werkstätten interessant. Wenn es da Softwareseitige Probleme gibt, wird es so eher kein Update auf Kulanz geben und wenn was am Motor ist, wird man sich vermutlich auch mit "wir wissen ja nicht, was da in der Vergangenheit manipuliert wurde" rausreden. Das war's dann aber auch schon.
Und für Haftungsfragen im Falle eines Updates. Arbeitsanweisung besagt sinngemäß, dass der Kunde auf den möglichen Verlust eigener Software bei Updates schriftlich hinzuweisen ist. Nicht dass einer hinterher jammert, dass die 1000€ Kennfeldoptimierung weg ist oder eine Nachrüstung nicht mehr funktioniert, die man ggf. nicht selbst wiederherstellen kann. Soll ja auch Werkstätten geben, bei den Updates zum Routineprozess gehören oder wo Updates im Falle von Rückrufaktionen einfach mit abgearbeitet werden. Da finde ich einen solchen Hinweis der Werkstattsoftware vorab gar nicht verkehrt.
Für die HU ist nur der Fahrzeugzustand im Moment der Vorführung relevant. Also selbst wenn du freimütig zugibst, dass da gestern auf dem Ring eine unzulässige Stage X Software drin war, ist das kein Grund, nicht zu bestehen. Insofern wird das auch nicht geprüft. Gleiches Spiel im Falle einer Kontrolle. Worst-Case kommt der Wagen auf den Prüfstand oder man lässt sich vom Hersteller die derzeitige Software bestätigen. Vergangenheit ist hier nicht von primärem Interesse.
Und es heißt ja auch nicht "Tuning erkannt", sonder "Verdacht auf Tuning". Wobei "Tuning" nicht unbedingt "Leistungssteigerung" bedeuten muss. Anheizphase rausgenommen, Temperaturkennfeld abgesenkt oder vergleichbare Spielereien sind ja auch nicht vorgesehene Anpassungen. Genauso sieht es der Hersteller nicht vor, dass man unterschiedliche Software-Stände auf verschiedenen Steuergeräten fährt, Stände einer anderen Baureihe aufspielt o.Ä. Hat oft so gar nichts mit "Tuning" im üblichen Sinne zu tun, aber dafür gibt es einfach keine Freigabe. Entsprechend der Hinweis "Achtung, da war jemand (anderes) dran".