Beiträge von nexo

    Falls es hier noch nicht genannte wurde, vielleicht der technische Hintergrund des Problems:


    Das Problem wird durch fehlerhafte Verarbeitung von übertragenen Bilddateien bzw. Nichtbeachtung der Dateigrenze verursacht, was dann in Folge in einen Fehler läuft und zum Absturz des Systems führt. Ich habe eine Aussage im Kopf, dass es fehlende Kennzeichnung des Datentyps war, andere Quellen schieben es auf die Dateigröße. Sei’s drum. Jedenfalls sendet Radio Bob (oder deren Sendedienstleister) wohl seit Februar neue Bilder mit, die hierunter fallen.

    Als Folgefehler greift dann evtl. durch wiederholte Neustarts der Manipulationsschutz.


    Behoben wurde der Fehler bei BMW wohl schon mit Softwarestand 20-07 oder 20-11. Da es in Deutschland keine größeren Problemfälle gab, wurde es wohl nicht in die breite Masse kommuniziert. Wer regelmäßig Updates macht oder sowieso von einer technischen Aktion (z.B. DDE Software bei der AGR-Problematik) betroffen war, hat es ohnehin schon mit bekommen.


    Warten wir’s ab, ob da noch was kommt.

    So viele Hersteller für das Zeug gibt es ja auch nicht, dass z.B. Eibach hier auch Auftragsfertigung macht, ist kein großes Geheimnis (H&R fertigt(e) z.B. auch für Abt, wenn ich mich recht entsinne, gleiches Spiel).

    Sagt aber nichts über Zuständigkeiten aus. Die Teile haben unterschiedliche Zulassungen und Gutachten und um beim Beispiel zu bleiben ist dein Vertragspartner als Kunde eben ACS (oder wiederum ein autorisierter Händler) und nicht der Zulieferer/Produzent der Teile. Gehst mit einer kaputten BMW Felge ja auch nicht zu Borbet, nur weil die von denen gegossen wurde.


    Und dass Ersatzteile nur als Ersatz geliefert werden, um keinen Baukasten-Nachrüstmarkt zu ermöglichen ist auch nicht so selten. Insb. bei vergleichsweise kleinen Firmen, um Vertriebs- und Lieferketten nicht unnötig aufzublähen. Entweder man regelt es über eingeschränkten Zugang oder über den Preis der Teile. Die hängen halt nicht in einem engmaschigen (und sehr teuren) Vertriebsnetz.

    DP mit Einbau und der zusätzlichen Abnahme liegt bei was, 2k€? Wiederverkaufspreis des Wagens bestenfalls unverändert, praktisch wahrscheinlich eher 5k€ reduziert und den potenziellen Käuferkreis nochmal ganz gut eingeschränkt… Meine Definition von Wirtschaftlichkeit trifft das nicht, 100% Spaßinvestition.


    Ob da vielleicht irgendwas von besser oder langlebiger ist, steht in den Sternen, insofern interessiert das Argument aus ökonomischer Sicht kein Mensch.

    Hast du ernsthaft erwartet, dass da vom Hersteller die Aussage “wir haben Ihnen etwas verkauft, das dem Fahrzeug schadet“ erwartet? Wenn ja, würde ich empfehlen mal wieder zurück in die Realität zu kommen.


    Am besten den Wagen einfach verkaufen, denn mit der Einstellung wirst du ewig in Angst fahren und nicht in Freude. Egal was an dem Wagen bei 180.000 stirbt, man wird es auf die Laufleistung und/oder die eigenen Modifikationen schieben. Ein Hersteller wird dir niemals garantieren, dass unverändertes Serienfahrzeug diese Laufleistung erreicht, das interessiert dann auch keinen mehr.


    Frei nach den Motto: Wenn’s ewig hält, hat man immer gut gepflegt und warmgefahren. Wenn’s früh stirbt, hat der Hersteller Mist gebaut.

    Es gibt keine "nicht normale" Eintragung.

    Kombination mehrerer Bauteile ist aber zu 99% Einzelabnahme oder präziser gesagt Eintragung gemäß §19.2 StVZO, während ein einfaches Teil mit Gutachten unter §19.3 fällt.

    (es gibt Ausnahmen, hatte selbst man Federn verbaut, wo "in Verbindung mit Serien- oder Zubehörrädern bis Dimension X, sofern keine Auflage Y ..." stand - ist aber nicht der Normalfall)


    Ist aber vom Aufwand und Kosten bei Banalitäten wie Federn und Felgen, für die es jeweils Gutachten/ABE gibt relativ gleich. Wir reden hier ja nicht über Vollgutachten nach §21 oder solche Späße.


    Z.B. beim TÜV Hessen oder TÜV Süd auch nochmal explizit ausgewiesen:

    Ist das Bauteil für Ihren Fahrzeugtyp nicht zugelassen oder möchten Sie mehrere Bauteile kombinieren, benötigen Sie eine Einzelabnahme nach §19.2 StVZO.



    Achtung! In den meisten Fällen sind Gewindefahrwerke [Anm.: die Aussage gilt auch für jedes andere Fahrwerksbauteil] nicht mit Nachrüstfelgen geprüft! Daher ist meistens für diese Kombination eine Einzelabnahme nach §19(2)/21 StVZO erforderlich.


    [...]


    Sind mehrere Teile zeitgleich oder zeitlich versetzt verändert worden (bspw. Felgen mit Gewindefahrwerk), verlieren die jeweiligen Gutachten ihre Gültigkeit. Es muss somit neu beurteilt werden [...]

    Voldemort? Ach ne, den anderen :P


    Mal davon ab ist der Tipp zwar durchaus zielführend, aber sowohl Diagnose als auch Austausch übersteigen die Fähigkeiten der meisten dann doch ein wenig.

    Okay, hatte jetzt nicht extra nachgeschaut und war seit einem guten Jahr nicht mehr da. Damals stand noch ein netter Mensch am Eingang, der alle ohne Reservierung nach Hause geschickt hat…


    Ändert sich eh regelmäßig und ist an jedem Ort anders, von daher lohnt es sich nicht zu diskutieren.

    Hier geht es seit Pandemiebeginn ausschließlich mit Termin (soweit ich weiß haben sie das bis heute beibehalten), Nummern ziehen geht nur für Führerscheinabholung. Habe mit Termin auch noch nie länger als 10 Minuten gewartet (Glück gehabt)..


    Ob sie das wirklich müssen… Selbst schon erlebt, dass jemand so gegen 15 Uhr rein kam und die Aussage war, dass heute leider nichts mehr möglich sei (17 Uhr Feierabend). Vormittags wird einem das eher nicht passieren, aber das wär mit dann bei 30 Minuten Anfahrt zu blöd.