Beiträge von nexo

    160PS linkes Rad, 150PS rechts Rad, 30PS fürs Getriebe und 20PS gehen für Sound und Knallen drauf… weiß man doch :rolleyes:


    Ich versteh die Frage nicht, was da wie “aufgeteilt“ sein soll. Bloß weil jemand anderes schneller ist? Hatten wir, seit du den Wagen so hast, überhaupt mal ansatzweise ideale Fahrbedingungen?


    Anderer Motor (Unterschied ist nicht nur die HDP), andere Software, anderes Fahrzeug, wahrscheinlich andere Fahrbedingungen und wir diskutieren hier bei 1s Differenz über konstruktive Schwächen? Führt doch zu genau gar nichts.

    Wie schon gesagt, das hat alles nichts mit der Abgasnorm zu tun. Die großen Diesel nach WLTP sind überwiegend auch teurer geworden. Für 300€ bekommst du keinen aktuellen 20d.


    Wie "fair" das System jetzt ist... Für die älteren Modelle wurden eben im Zulassungsprozess keine Werte nach WLTP ermittelt, also wäre es allein schonmal ein riesiger Aufwand, die rückwirkend anders zu besteuern - mal davon ab, dass man keine einfache Rechengrundlage anhand der Papiere mehr hätte, wenn man nicht Millionen von Zulassungsbescheinigungen austauschen würde.


    Kann man sich jetzt drüber beklagen oder es einfach akzeptieren. ~100€ Mehrkosten ist jetzt nicht nichts, aber wenn man mal ehrlich ist auch nicht gerade der große Kostentreiber bei einem 40i.

    Tja, so hat man finanziell also noch Nachteile, wenn man die eigentlich sauberere neue Generation kauft, einfach weil das zeitlich mit der Umstellung bei der Ermittlung zusammenfällt. :|


    Wobei der OPF ja primär Rußpartikel filtern soll und nicht CO2 bindet, hat also gar keinen direkten Einfluss auf die Besteuerung. Bei manchen Modellen steigt der CO2-Ausstoß mit Filter sogar minimal an (habe jetzt nicht recherchiert, wie es konkret beim x40i aussieht). Weiß gar nicht, ob die letzten Nicht-OPF Modelle schon in die Umstellung fallen, dann dürfte der Unterschied zum OPF eigentlich nur noch wenige Euro betragen.


    Aber ich glaube, wir schweifen hier etwas vom eigentlichen Thema ab. Das MPPSK ändert ja nichts an den (in Deutschland) steuerlich relevanten Merkmalen.

    Ich weiß BMW zeigt ja so eine Mischung aus Wasser und Öltemperatur im Tacho an

    Kommt auf den Tacho an. Beim "analogen" folgt die Anzeige relativ gut der Öltemperatur, beim 6WB ist es die wesentlich stärker geglättete, kombinierte "Motortemperatur". Die ist schneller, als das Öl. Der berechnete Wert lässt sich als Referenz auch per OBD abfragen.


    Hier irgendwo schon mehrfach diskutiert und ich habe das gerade mit Diagnosefahrten vor/nach Thermostatwechsel im 6WA Tacho auch wieder bestätigt. Auf die AB Auffahren und die Temperatur fällt von 80 auf 70°C ab, an der Ampel nach der Abfahrt klettert sie von 80 auf 95°C hoch usw. und jetzt, wo wieder alles in Ordnung ist, schön je nach Lastzustand zwischen 100-115°C.

    (die absoluten Zahlen brauchst du jetzt nicht mit dem Diesel vergleichen, das hilft nicht wirklich)

    KfZ-Steuer ist doch kein Geheimnis und wird für Fahrzeuge mit Erstzulassung 2014-2020 in Deutschland immer gleich berechnet. Hat mit der Abgasnorm nicht direkt etwas zu tun.


    Beim Benziner unabhängig von der Abgasnorm:

    ( aufrunden(Hubraum / 100 cm³) + (CO2-Auststoß - 95 g/km) ) * 2 €


    Bundesfinanzministerium - Kfz-Steuer-Rechner


    Unterscheidung nach Abgasnorm gibt es nur bei Erstzulassung bis 06/2009. Wobei der CO2-Ausstoß für Fahrzeuge ab spätestens 07/2018 nach dem WLTP Verfahren ermittelt wird und nicht mehr nach NEFZ, wodurch die Angaben in vielen Fällen höher liegen (für manche auch niedriger, beim F3x aber meine ich bei allen höher).

    Ab EZ 01/2021 wird der CO2-Ausstoß nach oben hin gestaffelt und nicht mehr pauschal verrechnet, ist, ist für den F3x ja aber nicht mehr relevant.



    Ich zahle für meinen F36 435i (2979 cm³ Hubraum, 178 g/km CO2, Euro 6b, NEFZ) z.B. 226€.

    Der oben eingestellt Schein vom F31 340i OPF (2998 cm³, 220 g/km, Euro 6d, WLTP) läge bei 310€.

    Im Bekanntenkreis das Phänomen erlebt, dass der Wagen beim halten einer bestimmten Geschwindigkeit (90 oder so) regelmäßig mit Notlauf aussteigt. Neu beim Vertragshändler erworben und inklusive einiger erfolgloser Reparatur- und Tauschversuche über 10 Jahre mit dem Fehler gefahren und dann beim gleichen Händler wieder in Zahlung gegeben… Manch einem scheint sowas einfach egal zu sein.


    Warum man die Kiste als Händler nicht einfach abschreibt und mit ausgewiesenem Defekt für schmales Geld verkauft, muss man nicht unbedingt nachvollziehen. Ärger mit dem nächsten Käufer ist doch vorprogrammiert.

    Mir hat ein Marder wiederholt einen Meisenknödel im Motorraum meines B-Max platziert. Ist das ein Marderschaden?

    Ist dadurch ein Schaden entstanden? Wenn Ja, Ja. Wenn nicht, nicht. Dann wohl eher ein Marderärgernis.


    Ob die Versicherung die professionelle Entfernung des Knödels bezahlt… Da hilft nur fragen.

    Man startet die Initialisierung über die dafür vorgesehene Routine in der BMW Testsoftware.ü (oder schreibt eine beliebige, auch unveränderte Codierung auf das IHKA3, dann startet der ebenfalls). Wie du ja schon zitiert hast, blinkt dann der Knopf, du startest und lässt den Wagen einfach im Leerlauf stehen, bis es fertig ist. Weiß jetzt nicht, was genau du mit “freundlichem“ meinst, aber das sollte jeder können, der über die entsprechenden Arbeitsmittel verfügt und damit halbwegs umgehen kann.


    Wenn der Innenraumtemperaturfühler falsche (wohl zu niedrige) Werte liefert, wäre das Verhalten ebenfalls erklärt. Wenn er Extremwerte liefert (Totalausfall, Kabelbruch, Kurzschluss, etc.), müsste ein Fehlerspeicher Eintrag vorliegen. Wenn der einfach nur etwas plausibles <15 Grad sagt, möglicher Weise nicht.

    dann handelt es sich wohl um einen technischen Defekt :) !

    Da du als Fahrzeugführer für den technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeugs zuständig bist, schützt dich ein solcher "Defekt" zwar möglicher Weise vor der Unterstellung eines Vorsatzes, aber keinesfalls vor der konkreten Ordnungswidrigkeit, mit einem nicht einwandfreien Fahrzeug unterwegs zu sein.


    Teile sind Original [...]

    Original i.s.v. entsprechend Werkszustand... Nein?


    [...] und die Karre mitnehmen dürfen sie auch nicht

    Sagt wer?


    Die Gesetzgebung ermöglich sehr frei formuliert eine Sicherstellung zur akuten Gefahrenabwehr (§23 PolG Bremen, §43 PolG NRW und Entsprechungen in anderen Ländern). Wird argumentiert, dass durch den nicht ordnungsgemäßen Zustand oder eine vermutete Manipulation eine "Gefahr" entsteht (für Verkehrsteilnehmer, Anwohner, die Umwelt oder wen/was auch immer), besteht entsprechender Handlungsspielraum. Geht es um potenzielle Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten (Fahren ohne Betriebserlaubnis, unzulässige Emissionen (auch Lärm), Steuerhinterziehung (Manipulationsverdacht beim KAT, ...) greift Sicherstellung zwecks Beweissicherung (§94 StPO, §46 OwiG), da die Annahme, dass bei angeordneter Vorführung bei einer benannten Prüfstelle zwischenzeitlich Dinge zurückgerüstet (also "Beweise vernichtet") werden, nicht so weit hergeholt ist.


    Ob das im Einzelfall direkt zum Abschleppen führt oder man da bei gemessenen 93dB nur verwarnt und eine Vorführung bei einem Sachverständigen anordnet, hängt sicherlich von vielen Faktoren ab. Aber ein pauschales "dürfen sie nicht" ist schlichtweg falsch.