Beiträge von nexo

    Ich habe keine Runflats, und das Sägezahngeräusch von Runflats kann man nicht durch Gasgeben beeinflussen. Oder etwa doch?

    Wenn Komplikationen im Bereich der Reifen auf Runflats beschränkt wären, wäre die Welt um einiges unkomplizierter.

    Auch andere Reifen können Profil- oder Druckbedingt in manchen Kombinationen zu unruhigem Lauf führen.


    Ich will jetzt nicht den Michelin A6 schlecht reden, das ist sicherlich ein sehr guter Reifen. Aber kategorisch ausschließen würde ihn deshalb nicht.

    Ggf. einfach mal mit dem Betrieb sprechen, der die Getriebedichtung gemacht hat und mal gemeinsam Probefahren. Die werden doch hoffentlich auch wissen, was sie auseinander genommen haben. Das dürfte schneller gehen, als im Internet nach Symptomen zu suchen und selbst zu rekonstruieren, was vielleicht (nicht) gemacht wurde.

    F30 BJ 2016 mit B48B20, 252 PS

    [...]

    Motoröl BMW LL-12, 0-W30. Nach Wechsel auf LL-01 5W-40 Ravenol tritt es weiterhin auf.

    Die Ölsorten, die Du hier allerdings angeführt hast sind definitiv nicht für einen BMW dieses Baujahres geeignet. BMW LL01 würde ich auf keinen Fall einfüllen, wenn BMW LL04 vorgeschrieben ist.

    Ist es aber nicht.

    Für den B48 ohne OPF sind LL-01, LL-01FE, LL-04, LL-12FE, LL-14FE+ und LL-17FE+ zulässig.

    Für die Nachfolgegeneration mit OPF sind es LL-04, LL-12FE und LL-17FE+.


    OPF wurde 07/2018 eingeführt, demnach erfüllen beide genannten Sorten die Vorgaben.

    Ferner sehe ich auf BMW Leebmann24 nach: [...] Danach dürfen die 8,5“ nur hinten montiert werden.

    Nur weil es im Katalog für Original Zubehör keine 8,5“ an der VA gibt, lässt das noch lange keine Rückschlüsse auf das “dürfen“ zu.

    Es gibt eine ganze Reihe Zubehörfelgen mit Teilegutachten, die man dann (nach Begutachtung) selbstverständlich auch fahren darf.

    Umgekehrt darf man nicht jede 8/8,5“ Kombination draufschrauben, nur weil die Größe im Katalog ode im COC steht. Da bedarf es bei Fremdzubehör immernoch mindestens einer ABE. Es muss ja nicht nur die Größe passen, sondern auch Traglast, Festigkeit, Befestigungsmaterial, etc. und das will nachgewiesen werden.

    Alle Systeme sind nur so gut, wie die Datengrundlage. Wenn keiner die Sperrung meldet (sei es Polizei, Straßenmeisterei oder private Staumelder) , wird die Meldung auch nicht verbreitet.


    TMC ist regional recht unterschiedlich bewirtschaftet und oft deutlich verzögert, ein frischer Stau ist also nur mit viel Glück drin. Ob eine Sperrung (insb. Teilsperrungen) dabei ist, ist genauso Glückssache.


    RTTI bedient sich laut Beschreibung einer Mischung aus Mobilfunkdaten, Flottendaten, Apps und Polizeimeldungen. (ob sie eigene Daten auswerten oder zukaufen, weiß ich nicht). Funktioniert meistens recht gut und zuverlässig, aber ja sowas wie eine gesperrte Abfahrt ist oft Glückssache.


    Google hat noch den Vorteil, dass sie eine recht umfassende eigene Quelle für Standort- und Bewegungsdaten haben, aus denen man zumindest ein erhöhtes Aufkommen oder Stau relativ gut ermitteln kann. Bei Sperrung braucht es auch weitere Daten, ansonsten wäre die Abwesenheit von Telefonen ja theoretisch auch ein Indikator für “nichts los“.



    Aktuell gibt es hier zwei schöne Beispiele, abgerissene Brücke im Stadtbereich und eine gesperrte AB Auffahrt. Beide sind sowohl im RTTI, als auch bei Google berücksichtigt. Eltern mit einem TMC-Navi haben kürzlich mangels Ortskenntnis eine schöne Stadtrundfahrt gehabt, weil beide fehlten… Ging mit die Tage aber an anderer Stelle mit RTTI genauso, das wollte mich hartnäckig zur gesperrten Kreuzung nach der Abfahrt zurückschicken (die 8km Umleitung war auch echt bescheiden, die Info wäre eine Ausfahrt früher hilfreich gewesen). Perfekt ist keines der Systeme.

    Schon eine freche Aussage...wenn man bedenkt dass die Händler Stundensätze von 150-200€/h aufrufen, der Mitarbeiter im Service davon aber lediglich 20€ brutto sieht.

    Unabhängig von den konkreten Summen, ist das ja nicht ansatzweise weit genug gedacht. Arbeitslohn, Werkzeuge, Arbeitskleidung, Halle, Werkstattausstattung, Versicherungen, Software-Lizenzen, Schulungen, Zertifizierungen, ... Dazu anteilig Kosten für den Papierkram, Beratungszeit, Einkauf, etc. (Angebote, Kostenvoranschläge, telefonische Auskunft, etc. verursachen ja auch Kosten, die man nur indirekt zahlt). Und nicht zuletzt etwas Risikopuffer, irgendwas geht immer mal kaputt und entweder ersetzt man es dann auf eigene Kosten oder zahlt entsprechende Versicherungsprämien.

    Das gilt genauso für freie Werkstätten, wie auch für Vertragshändler. Die Spielräume sind nur ggf. etwas verlagert.


    Ich habe in meinem Beruf nur einen Bruchteil dieser laufenden Kosten, lediglich ein 25m² Arbeitszimmer und vielleicht 15-20k€ Arbeitsmittel, lasse meine Kunden nicht zu mir bringen und bezahle auch keine Bürokräfte für's Telefonieren, Rechnungen Schreiben oder gratis Auskünfte. Zweistellig würde ich trotzdem fast draufzahlen oder zumindest deutlich unterdurchschnittlich verdienen. Entsprechend kann ich mir auch in günstigeren Standorten schwer vorstellen, dass 50-60€ Stundensatz (so die untere Ecke an mir bekannten Sätzen) ohne Mischkalkulation oder Abstriche möglich sein sollen.



    Keine Frage, bei den großen, glänzenden Autohäusern muss auch jemand Glaspalast, Warte-Lounge, Fahrservice, Dialogannahme, Autowäsche und weiß der Geier was alles mit finanzieren. Man kauft das Premium-Feeling eben mit (ob es das nun tatsächlich ist oder nicht, sei dahingestellt). Allein der Mitarbeiter-Apparat dafür will ja schon bezahlt werden. Geld verdienen die am Ende natürlich (oder eher hoffentlich, mindestens ein Puffer für Krisenzeiten sollte schon erwirtschaftet werden) auch, das kann man einen Wirtschaftsunternehmen aber kaum zum Vorwurf machen.

    Von Garantiegeschichten mal abgesehen würde ich "Wartung nach Herstellervorgaben" auch eher als untere Pflicht ansehen (unabhängig davon ob/wie das dokumentiert ist). Aber alle Intervalle voll ausgereizt ist nicht unbedingt ein Qualitätsmerkmal... Dann lieber nach Methode "chap", als eine penibel gepflegte Servicehistorie exakt nach Vorgaben.


    Wobei vollkommen richtig, der Gesamtzustand muss eben stimmen. Ob der von BMW Mitarbeitern, freien Mechanikern oder fähigen Laien hergestellt wurde, ist eigentlich zweitrangig.

    Ich denke, dass es viele einfach nicht wissen oder auch darauf keine Lust haben.

    Oder man hat keine Möglichkeit, die Daten in's Fahrzeug zu schreiben (die Anbindung dafür ist kostenpflichtig) und sagt dann lieber "können wir nicht", bevor es jedes Mal groß Diskussion gibt oder sich hinterher im Netz darüber beklagt wird.


    Auch wenn ich das nicht unbedingt nachvollziehen kann. Im Garantiefall ist der Server-Eintrag ausreichend und immernoch einfacher, als Rechnungskopien. Anzeige ist primär für's eigene Auge und im Falle eines Verkaufs kann man notfalls auch ein paar Euro in die Hand nehmen und die Historie bei BMW einmal synchronisieren lassen. Aber da tickt ja vermutlich jeder Kunde anders.

    Hatte ich doch oben zitiert: #710


    Zitat von §36 StVZO Abs. 5

    Bei Verwendung von Reifen im Sinne des Absatzes 4 [...], deren zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, ist die Anforderung des Absatzes 1 Satz 1 hinsichtlich der Höchstgeschwindigkeit erfüllt, wenn

    1. die für die Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit
      a) für die Dauer der Verwendung der Reifen an dem Fahrzeug durch ein Schild oder einen Aufkleber oder
      b) durch eine Anzeige im Fahrzeug, zumindest rechtzeitig vor Erreichen der für die verwendeten Reifen zulässigen Höchstgeschwindigkeit,

      im Blickfeld des Fahrzeugführers angegeben oder angezeigt wird und
    2. diese Geschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.


    Früher (bis 2018) stand da noch was anderes:

    Zitat von VERALTETER §36 StVZO Abs. 1

    [...] Bei Verwendung von M+S-Reifen - Winterreifen - gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch

    1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
    2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.


    PS: Hier geht es eigentlich um Sommerreifen. Wir kommen vom Thema ab ;)