Hier gilt herauszufinden, wann der Vertrag abläuft...
Tages- und km-genau ab dem ersten wahrgenommenen Servicetermin.
Wenn man am 15.01.2022 mit 80.000km den ersten Termin hat, gilt das 3/40 Paket entsprechend bis zum 14.01.2025 und 120.000km
Heißt, wenn irgendwas nach 3 Jahren fällig ist, hat man in diesem Szenario den halben Januar Puffer, um den Service fristgericht und in der Paketlaufzeit durchführen zu lassen.
Was die TÜV-Servicepauschale beim
angeht, muss man fragen, sie sind alle frei in ihrer Preisgestaltung...
Stimmt nicht ganz. Die HU Gebühr erhebt die Prüforganisation, das ist ein Posten zum Durchreichen. Bei der AU hat der durchführende Betrieb (also Autohaus selbst oder Partnerbetrieb) etwas Gestaltungsspielraum. Grundsätzlich kann da noch irgendeine Art von Gebühr obendrauf verlangt werden, bei den Werkstätten, wo ich es bisher habe mit machen lassen war es immer +/- 5€ an dem, was die Prüforganisation direkt haben möchte.
--> AU Gebühr übernimmt BMW
Ist/war wohl bei manchen der Fall, aber aus eigener Erfahrung raus: Nein.
Ob das in unterschiedlichen Vertragsmodellen mal ging, manche Händler das unterschiedlich handhaben oder es einfach Willkür ist, keine Ahnung.