UK gibt seit 2021 steuerlich als "Drittland" gegenüber der EU, (Nord)Irland-Regelungen mal außen vor. (ref)
"Elektronisch bereitgestellte" Güter, egal ob "von der Stange" oder individuell, gilt - wie ebenfalls schon festgestellt wurde - als "sonstige Leistung" (ref).
Wir gehen mal davon aus, dass der Käufer als Privatperson handelt, selbst kein Unternehmer ist (oder nicht als solcher erkennbar) und der Verkäufer gewerblich. Also klassisches B2C Geschäft.
Weiterhin liegen wir unterhalb von 10.000€, sofern nicht explizit auf die Anwendung von Grenzwerten verzichtet wird.
Damit ist befindet sich der Ort der Leistung im Sitzland des Kunden, d.h. hier Deutschland (gilt aber gleichermaßen für jedes andere EU-Land),
Entsprechend ist, wie schon festgestellt die Umsatzsteuer im Empfängerland anzumelden und zu entrichten.
Es entfällt die Erhebung der Umsatzsteuer im Quellland (UK).
Bei privaten Leistungsempfängern ist die Umkehr der Steuerschuld nicht anwendbar, entsprechend liegt die Pflicht zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer ge,äß geltenden Bestimmungen beim Leistungserbringer oder, sofern anwendbar, beim Markplatz, welcher die Transktion abwickelt. Ob und wie das letztlich erfolgt, z.B. über das EU VAT MOSS Verfahren (ref), kann dem privaten Verbraucher eigentlich egal sein.
Soweit die Annahmen zutreffen, besteht im Regelfall für Privatpersonen kein Handlungsbedarf. Ist die Rechnung explizit ohne USt. ausgewiesen, ist ggf. eine Nachforderung des Verkäufers möglich, sofern die Steuerschuld nachträglich festgestellt wird. Ist dies nicht der Fall, hat der Verkäufer im Zweifelsfall schlechte Karten, da ein Brutto-Verkauf angenommen werden kann. (da sich der Aufwand, ersteres durchzusetzen praktisch nie rechnet, kann es einem als Endverbraucher fast immer egal sein)
(Das gilt natürlich nicht als Steuerberatung oder in irgendeiner Weise verbindliche Auskunft. Ich habe auch nichts direkt mit Steuern zu tun, lediglich eigene Erfahrung bei Erbringung und Bezug digitaler Dienstleistungen für Empfänger im Ausland, im Regelfall aber eher B2B, da gelten etwas andere Spielregeln.)