Beiträge von nexo

    Ich hab aber jetzt auch nicht ins COC geschaut. Sind da Winterreifen in mischbereifung wirklich ausgeschlossen?

    Nein.


    Im CoC stehen mitunter Explizit Winterreifen aufgeführt, z.B. bei meinem 435i GC steht dort für 18" die folgenden Dimensionen:

    • 1/2: 225/45 R18 91Y 8Jx18 ET34
    • 2: 255/40 R18 95Y 8 1/2Jx18 ET47
    • 1/2: 225/45 R18 95V M+S 8Jx18 ET34

    (ich denke wir wissen, was das heißt: Achse 1/2, Reifengröße, Durchmesser, Trafähigkeit, Geschwindigkeit, optional Kennzeichnung, Felgendimensionen)


    Das bedeutet aber nicht, dass ich deshalb im Winter nur die letzteren fahren darf, sondern genau umgekehrt, dass ich diese Reifen auf beiden Achsen nur als M+S Reifen fahren. (logisch, Geschwindigkeitsindex V ist bei Sommerreifen und Vmax 250 km/h ja nicht zulässig, bei Winterreifen schon)

    Die ersten beiden sind unabhängig vom Reifentyp fahrbar.



    Und jetzt wird es tricky:

    Mit Winterreifen kann man bei den 95Y angegebenen Reifen entsprechend nach unten abweichen, z.B. mit 95W, 95V, etc.

    Rein theoretisch müsste auch eine geringere Tragfähigkeit gehen, z.B. 93V, da die Abschläge für die höhere Geschwindigkeit entfallen (irgendwo hier hatten wir das mal ausführlicher durchgerechnet).

    Aber: durch die Zulassung wird das hier im konkreten Fall explizit ausgeschlossen und eine 95V gefordert. Wäre dem nicht so, wäre die dritte Angabe überflüssig gewesen.


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    Anmerkung: Das Beispiel gilt für mein Fahrzeug. Es kann bei euren natürlich abweichen, es gilt immer nur das, was bei euch in den Papieren steht!

    Ich hatte das MXS 5 schon 3 oder 4 Monate durchgehend zur Erhaltung dran (zugegeben, älteres Fahrzeug), Nachbar hat sein Bentley (2018) damit dauerhaft am Strom, solange der in der Garage steht (wird nur gelegentlich bewegt, also durchaus mal 2-3 Wochen im Sommer und als Saisonfahrzeug 5 Monate über Winter) jeweils ohne erkennbare, negative Auswirkungen.


    Irgendwas kann im Einzelfall immer mal sein. Korrekte Funktion setzt natürlich voraus, dass die Batterie auch ordnungsgemäß geladen wird und das Gerät tatsächlich in die Erhaltung gehen kann und nicht bis zum Timeout weiter versucht, zu laden. Ist das nicht mehr gegeben, weil die Batterie am Ende ist, der Wagen nicht einschläft oder warum auch immer, werden Komplikationen wahrscheinlicher. Dann liegt aber fast immer ein anderes Problem zugrunde.


    Der F3x schläft nach ca. 30 Minuten ein, egal wie der Lichtschalter steht. Schließsystem steht auf Standby, ComnectedDrive Anbindung meldet sich periodisch (oder wird aufgeweckt, wenn man aktiv Daten/Aktionen anfordert), ein paar Sensoren, Alarmanlage, Dashcam etc. sind natürlich aktiv, soweit vorhanden, aber darauf hat man durch die Einstellung wenig Einfluss. Licht-Automatik aktiviert Coming/Leaving Home Beleuchtung und solche Späße, braucht in diesen Phasen also natürlich mehr Strom, hat aber bei längerem Stand aber keinen messbaren Einfluss. Wird auch mit als erstes automatisch deaktiviert, wenn niedrige Spannung erkannt wird und eine entsprechende Warnmeldungen kommt.

    Wobei der Schritt zur Übertragung auf den Stick auch ohne den Download Manager geht. Einfach die heruntergeladene ZIP-Datei (Pfad steht irgendwo in den Einstellungen) im Finder manuell auf den Stick entpacken. Muss man den Freischaltcode notfalls per Hand im Fahrzeug eingeben.


    Mache ich fast immer so, nutze DLM aber meist aus Gründen der Faulheit auf'm Linux Desktop (JWraper Anwendung einer normalen installation kopiert und einmal händisch das Java ausgetauscht) und lege die ZIPs sowieso nochmal separat weg, da ich sie hin und wieder für mehrere Fahrzeuge nutze. Kartenmaterial ist ja gleich, nur die FSCs spezifisch.

    Es wird u.a. auch die Software geändert, die für die Klappensteuerung zuständig ist.


    Nichts ist unmöglich. Aber für eine Abnahme bedarf es eben einmal Gutachten, entweder über den Hersteller oder selbst in Auftrag gegeben. Was es genau braucht, kann dir eine anerkannte Prüforganisation deiner Wahl sicher besser beantworten. Prüfer finden, die dir eine Klappensnlage ohne Papiere belastbar eintragen, sind wirklich nicht leicht zufrieden,


    Es hindert dich niemand daran, Materialgutachten, Abgasmessung, Standgeräuschmessung, Fahrgeräuschmessung und was auch immer der amtlich anerkannte Sachverständige, der die Anlage abnehmen soll, dafür fordert zu beauftragen und zu bezahlen. Ob es damit am Ende mit der Seriensoftware oder in Verbindung mit einer eigenen Software möglich ist, keine Ahnung. Bis du an dem Punkt angekommen bist, hast du aber vermutlich schon die ersten paar hundert bis tausend Euro in dem Projekt versenkt. Auf jeden Fall mehr, als ein Performance ESD oder eine Zubehör-Anlage inklusive Eintragung kostet.

    Ohne Lenkrad ist eigentlich kein Problem. Solange die Zündung aus bleibt gibt es auch keine Fehlermeldungen.


    Kofferraum ohne Batterie ist nicht mal eben. Abschließen mit dem Notschlüssel über die Fahrertür und die Batterie über die Rückbank wieder anklemmen geht, Spaß sieht aber anders aus (durfte ich mal unfreiwillig ausprobieren, als ich die Heckklappe eigentlich nur fast schließen wollte und sie dann doch eingerastet ist)

    Außerdem geht der Schaden vorne weiter [...]

    Nichts für ungut, aber im Video und in der textuellen Beschreibung ist ein Schaden am hinteren Kotflügel erkennbar, ein ordentlicher Kratzer über die Hintertür und kleinere Macken an der Vordertür, Heckstoßstange und Felge.


    Mein erster Gedanke bei den Zahlen war auch, dass man den sichtbaren Blechschaden für die 4k€ Differenz zum Restwert höchstwahrscheinlich auch machen lassen kann. Aber letztlich kann keiner von uns unter's Blech gucken und keiner hat das Gutachten gelesen... Scheinbar war die Beschreibung ja auch nicht ganz vollständig.


    Wenn du ein Gutachten hast und eine Reparatur anstrebst, würde ich damit ein paar Betriebe abklappern (Werkstätten, Karosseriebetriebe, Lackierer, ...) und mir Angebote einholen. Dann wird man sehen, ob man eher bei 2 oder 8k€ rauskommt.

    Wenn man es dann immernoch über die Versicherung abrechnen will, hat man mit einem 6k€ Kostenvoranschlag (fiktive Summe kleiner Restwert) ja auch eine handfeste Diskussionsgrundlage.


    Ob man das am Ende dann über die Versicherung abwickelt oder den Schaden selbst schluckt, muss ja jeder für sich entscheiden.

    Ich habe mit Liquid Elements Eco Shield (Keramik) und Swissvax Autobahn (Wachs)sehr positive Erfahrungen.


    Ersteres momentan auf den Sommerrädern (704M, Orbitgrey/Glanzgedreht) und letzteres auf den Winterrädern (397 Ferricgrey/Glanzgedreht). Irgendwo habe ich sicher auch Fotos, aber gerade keins zur Hand.


    Putzen muss man wohl ober übel trotzdem noch, das wird nur ungleich einfacher. Auf der Kermik perlt es jetzt nach 2 Saisons noch gut ab. Bei den Winterrädern lege ich meist einmal zum Wechsel nach, haben es bislang nicht übel genommen.

    Vor der Behandlung, egal mit welchem Produkt, sehr gründlich reinigen sollte selbsterklärend sein, sonst versiegelst du entweder den Schmutz oder die Versiegelung fällt mit dem Schmutz wieder ab.



    Scheinbar haben wir auch einen Sammelthread dazu, auch wenn der schon etwas eingestaubt ist: ***********Felgenversiegelung Sammelthread**************

    Die o.g. Produkte werden dort ebenfalls genannt. Überrascht mit jetzt aber wenig, sind dann doch eher Mainstream als Geheimtipp.

    ABEs lassen sich innerhalb einer Baugruppe eigentlich nicht kombinieren. Federn mit ABE + Felgen mit ABE muss als Kombination eingetragen werden. Gibt sicherlich irgendwelche Ausnahmen, aber im Normalfall ist das so.

    Schon klar. Im konkreten Fall damals stand bei den Federn sinngemäß eine Formulierung wie „abweichende Räder, wenn hierfür eine Abnahme vorliegt und Auflage X eingehalten wird“. War beim TÜV, sie sagten es sei nicht nötig und bei den nachfolgenden 4 HUs bei TÜV und DEKRA gleiches Spiel. Die sind die Profis, will ich mal glauben...


    Gibt es die Möglichkeit in einen Kaskofall einen unabhängigen Gutachter mit an Board zu ziehen?

    Kommt ein wenig auf die Versicherung an. Einige Schreiben im Kaskofall eigene Gutachter vor.


    Nichtsdestotrotz kannst du diese natürlich, ggf. mit Hilfe eines eigenen Gutachtens oder Anwalts (auf eigene Kosten), anzweifeln, wenn du der Meinung bist, bei der Wertermittlung wären Punkte außer Acht gelassen worden, Markt falsch berücksichtigt, o.Ä.


    Alternativ kann man an den Reparaturkosten ansetzen. Ein Kostenvoranschlag unter Restwert kann akzeptiert werden. Eventuell ist Rückkauf und eigenfinanzierte Instandsetzung eine Option.