Beiträge von nexo

    Die technischen Anforderungen meines Autos waren ebenfalls erfüllt (sonst wäre es sowieso nicht buchbar gewesen)

    Mutige Annahme :D

    Aktuell sind für meinen 4er mindestens 3 Dienste “gebucht“, die das Fahrzeug nicht unterstützt (habe dafür auch nicht extra gezahlt, so what...) und vor ein paar Jahren wurde eine Buchung nachträglich abgebrochen, weil irgendwas aus einem Paket nicht kompatibel sei (Kreditkarte war aber schon belastet) - wurde damals aber immerhin nach einer einzigen Mail korrigiert und die kompatiblen Dienste mit einem Extramonat eingebucht)


    Ich vermute mal, die haben das Gesamtsystem einfach so oft umstrukturiert, dass man Glück haben muss jemanden zu erwischen, der den tatsächlichen Stand kennt. Alte Buchungen vor der letzten großem Umstellung fehlen bei mir auch vollständig in der Oberfläche.


    Von diesem Eintrag in deren IT weiß man aber als Geschädigter nichts. Man bekommt nur das NEIN

    So hat man auch keine Chance das ganze zu klären und zieht mit langem Gesicht ab, wohlwissend daß

    man eigentlich immer beim Service anwesend war.

    Halb richtig. Als Endkunde stehst du im Kulanzfall ja gar nicht in direktem Verhältnis zur BMW AG, da kommen immer noch Händler oder Niederlassung dazwischen. Wenn da schon nichts im System steht, werden die auch keinen Kulanzantrag stellen, da aussichtslos, und das hoffentlich auch so mit dir kommunizieren. Wenn beim Händler im System Services stehen und der Antrag aufgrund fehlender Services abgelehnt wird, können die sich intern drum streiten.


    Service-Historie im CD-Portal spielt für diese Vorgänge soweit ich weiß keine Rolle, das ist eher ein nettes Gimmick. Wenn beim Service die Historie korrekt geschrieben ist, ist sie auch so im System hinterlegt, sonst wären die Einträge ja, wie selbst erstellte, weg. (außer da pfuscht einer in der Niederlassung händisch Serviceeinträge rein, was hoffentlich unwahrscheinlich ist)



    Aber ich denke, wir schweifen etwas vom Thema ab…

    OK, d.h. es ist gar nicht klar, ob die Daten tatsächlich gelöscht sind oder nur die Bearbektungsmaske nicht mehr aufrufbar.


    Ich bin ja ganz bei dir, dass das von der User Experience her nicht ideal ist (entweder alles weg oder Daten werden gespeichert, ohne dass man sie selbst bearbeiten kann), aber wie dramatisch es tatsächlich ist, wäre erst noch zu klären.

    Wie lange nach Ablauf hast du letztlich verlängert?


    Grundsätzlich finde ich es sehr begrüßenswert, dass derartige Einstellungen nach Beendigung des Vertrages zeitnah gelöscht werden und nicht ewig gespeichert werden (man hat ja ohne Abo meine ich auch keine Möglichkeit mehr, diese selbstständig zu ändern/entfernen). Ich würde, würde ich das nutzen, zumindest die Kennwörter am Tag des Ablaufs ändern oder widerrufen (gehöre aber damit schätzungsweise einer Minderheit an)


    Eine gewisse Karenzzeit von ein paar Tagen oder meinetwegen 1-2 Wochen wäre aber sicherlich nutzerfreundlich, erste Ablaufwarnung übersehen oder einfach Angebot abwarten kommt ja durchaus vor. Ob es die gibt, keine Ahnung.

    Ich würde auf ein analoges Problem tippen, also Tankgeber oder Verkabelung defekt.


    Ist ein Fehler, den man nicht unbedingt bei einer Diagnose erfasst, selbst wenn er gerade akut anliegt. Solange der Sensorwert irgendwo im gültigen Bereich zwischen "leer" und "voll" ist, muss man schon wissen, dass mehr oder weniger drin ist, um es als Fehler zu erkennen. Keine Ahnung, ob da irgendeine Plausibilitätsprüfung drin ist, die sprunghafte Änderung erfasst, ist aber vermutlich so weit tot geglättet, dass auch das kaum auffällt.

    Motorabschaltung aufgrund eines leeren Tanks müsste aber eigentlich im Infospeicher vermerkt sein.


    Dürfte mit dem Tuningverdacht wie schon vermutet eher nichts zu tun haben. Ist nur inzwischen eine Standardroutine im Diagnoseprogramm. Wär mir neu, wenn eine angepasst DME-Software irgendeinen Einfluss auf den Tankfüllstand hätte.

    UK gibt seit 2021 steuerlich als "Drittland" gegenüber der EU, (Nord)Irland-Regelungen mal außen vor. (ref)

    "Elektronisch bereitgestellte" Güter, egal ob "von der Stange" oder individuell, gilt - wie ebenfalls schon festgestellt wurde - als "sonstige Leistung" (ref).

    Wir gehen mal davon aus, dass der Käufer als Privatperson handelt, selbst kein Unternehmer ist (oder nicht als solcher erkennbar) und der Verkäufer gewerblich. Also klassisches B2C Geschäft.

    Weiterhin liegen wir unterhalb von 10.000€, sofern nicht explizit auf die Anwendung von Grenzwerten verzichtet wird.


    Damit ist befindet sich der Ort der Leistung im Sitzland des Kunden, d.h. hier Deutschland (gilt aber gleichermaßen für jedes andere EU-Land),

    Entsprechend ist, wie schon festgestellt die Umsatzsteuer im Empfängerland anzumelden und zu entrichten.


    Es entfällt die Erhebung der Umsatzsteuer im Quellland (UK).

    Bei privaten Leistungsempfängern ist die Umkehr der Steuerschuld nicht anwendbar, entsprechend liegt die Pflicht zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer ge,äß geltenden Bestimmungen beim Leistungserbringer oder, sofern anwendbar, beim Markplatz, welcher die Transktion abwickelt. Ob und wie das letztlich erfolgt, z.B. über das EU VAT MOSS Verfahren (ref), kann dem privaten Verbraucher eigentlich egal sein.



    Soweit die Annahmen zutreffen, besteht im Regelfall für Privatpersonen kein Handlungsbedarf. Ist die Rechnung explizit ohne USt. ausgewiesen, ist ggf. eine Nachforderung des Verkäufers möglich, sofern die Steuerschuld nachträglich festgestellt wird. Ist dies nicht der Fall, hat der Verkäufer im Zweifelsfall schlechte Karten, da ein Brutto-Verkauf angenommen werden kann. (da sich der Aufwand, ersteres durchzusetzen praktisch nie rechnet, kann es einem als Endverbraucher fast immer egal sein)



    (Das gilt natürlich nicht als Steuerberatung oder in irgendeiner Weise verbindliche Auskunft. Ich habe auch nichts direkt mit Steuern zu tun, lediglich eigene Erfahrung bei Erbringung und Bezug digitaler Dienstleistungen für Empfänger im Ausland, im Regelfall aber eher B2B, da gelten etwas andere Spielregeln.)


    Obergrenzen 8J ET29 VA, 8J ET20 HA direkt im ersten Beitrag => Felge passt schonmal.


    Bzgl. der Reifengröße:


    Auch wenn man in den Sammeltopics nicht fündig wird, kann man die Frage dort einfach anfügen. Die Chance, dass jemand antwortet und das nicht "nur" mit Links auf 3 weitere Themen, ist wahrscheinlicher.

    Ich gehe dann aber mal davon aus, dass die Stange dann auch komplett rausgenommen wurde. So, wie sie die halb drin hängt, würde ich es nicht lassen, entweder neu/reparieren (z.B. kleben wie oben vorgeschlagen) oder ganz raus, sonst verklemmt sich das Teil ggf. noch.