Ich lese aus dem Text heraus, dass es wohl keine Serienräder sind, ja?
Wenn 2 Komponenten geändert wurden (hier: Räder + Federn), müsste sich im Abnahmetext für beides eine Identifikation finden lassen (KBA-Nummer, Kennzeichnung, Farbe, etc.), ist ja sonst unmöglich nachzuvollziehen, was da geprüft wurde. Mit Serienrädern dann eher Formulierungen wie „i.V.m. serienmäßigem LM Rad …“. Wenn dem nicht so ist, würde ich mal mit den Unterlagen bei der nächsten Prüfstelle vorbeischauen und das klären.
Wenn eine geänderte Komponente eine ABE hat, verliert diese bei mehreren Änderungen oft ihre Gültigkeit, muss aber nicht immer so sein (hatte im letzen Fahrzeug Eibach Federn, in deren ABE etwas wie „Zubehörräder OK, wenn abgenommen“ stand, das haben mehrere Prüfstellen so durchgewunken). Wenn es „nur“ Teilegutachten gibt, ist die Abnahme sowieso obligatorisch.
Ok, aber dann dürfte der doch eigentlich kein TÜV bekommen oder? Da er ja diesen mit tieferlegung bekommen hat
In einer perfekten Welt könntest du sicher davon ausgehen, dass Bestände HU bedeutet, dass alles ordnungsgemäß eingetragen wurde.
Leider kann man dem nicht immer trauen, wenn man nicht selbst dabei war (und selbst dann…), da wird auch genug übersehen (ob nun absichtlich oder nicht).
Also auch hier die gleiche, unbefriedigende Antwort: Kann sein, muss nicht.