Beiträge von nexo

    Hatte schon 1-2x ein eingefrorenes Navi, zeigt einfach permanent den Ladebildschirm und tut sonst nichts. Jetzt lässt sich das immerhin durch langes Knöpfchendrücken neu starten und gut. Mindestens einmal kurz nach einem Codiervorgang, ggf. durch Reset der Steuergerät ungültige Meldungen bekommen (paar Timeouts im Speicher) und irgendwo aufgehangen. Oder blöder Zufall, hat auf jeden Fall nie bleibende Schäden davongetragen.


    „Bricken“, also softwaremäßig zerstören nur, wenn du über den Diagnoseadapter ein fehlerhaftes Update programmierst, Zertifikate entfernst, unpassende Parameter codierst, ... Und selbst dann mag es vielleicht nicht mehr mit deinem Fahrzeug reden, lässt sich aber mit passenden Fähigkeiten meist wiederherstellen. Sowas passiert einem aber nicht einfach aus Versehen. Durch reines OBD produzieret du im Normalfall höchstens temporäre Kommunikationsfehler.

    Bist Du bei der Probefahrt im Zustand der Starre gewesen, dass Dich am Anfang nichts beeindruckt hat ?

    Als ich meinen jetzigen 435 probegefahren bin (war damals sehr spontan), hat es nach 5 Minuten angefangen zu schütten, dass der Scheibenwischer kaum nachkam, bevor die Kiste auch nur halbwegs warm war (auch bei noch Fremdfahrzeugen tut es mir in der Seele weh, den Wagen kalt vom Hof zu treten). Entsprechend nur mal kurz an der 100 gekratzt. Hab ich insgesamt auch als sehr nüchterne Fahrt in Erinnerung. Mein erster Kommentar bei der Rückkehr war auch sowas wie „Scheibenwischer funktioniert schonmal“ :D

    Abholung Woche drauf war Wetter- und Verkehrstechnisch noch schlimmer. Leichtes Grinsen beim neidischen Blick ein paar Halbstarker, als der Verkäufer den Wagen von der Empore runtergefahren hat, Heimweg war dann aber eher anstrengend. Emotionen kamen dann ein paar Tage drauf.


    Hauptsache es stimmt hinterher. Beim Kauf ist eine gewisse Distanz ja nicht verkehrt. Emotionslos muss ja nicht zwingend Unbeeindruckt heißen.


    Wünsche vie, Freude und knitterfreie Fahrt mit dem Pfirsich.

    Hätte nicht gedacht, das mal zu sagen, aber die Turbinen passen hier im Gesamtbild doch um einiges besser zum Wagen, als die dunklen MAM.


    Zum Navi: Als das erste Mal der formschöne Bau der Aachener Uniklinik in 3D neben der Straße zu sehen war, musste ich schon kurz grinsen :D

    Es gibt Kombinationen ohne die Auflage (dünne Platten, kleineren Räder, andere Karosseriebauform). Aber oft zulassungstechnisch nur eine ABE für 5-30mm, 3er/4er mit 16-20“ Rädern.

    Dürfte bei deiner Kombination aber reine Formsache sein.

    So ist es. Bei korrekter Anwendung und sauberen Oberflächen halten die 3M VHB Bänder bei der Fläche eines Spoilers schon etliche hundert kg (nicht näher spezifiziert welches zum Einsatz kommt, bei 3N/mm Band und 2 Streifen je 1000mm Länge ...), einige Klebstoffe kommen nochmal gut darüber. Auf jeden Fall mehr als eine 3/4er Schraube in Kunststoff/Carbon.


    Man kann sicher auch zusätzlich bohren, würde mich aber auch ohne nicht unsicher fühlen.

    Was soll ein "verifizierter Verkäufer" sein? Der Verkauf von Airbags bzw. pyrotechnischer Einrichtungen der Kategorie P1 an Privatpersonen ist generell nur zulässig, wenn diese fest eingebaut sind, als Einzelteil dürfte man sie dir damit gar nicht verkaufen.*Handel mit bereits verbauten Airbags ist auch gewerblich (also an Personen/Betriebe mit Erlaubnis bzw. Befähigungsschein gem. §7, §19, §20 SprengG) streng genommen nicht zulässig, da die Teile nicht zur Wiederverwendung gedacht sind (bei Fahrzeugverwertung greift z.B. die AltfahrzeugV Abs. 3.2.2.1)

    So gesehen wird es wohl kaum einen TÜV-Zertifizierten Second-Hand Airbag Händler geben.


    Einzig korrekter Weg ist der Bezug von Neuteilen über einen Fachbetrieb.

    Ob du einem Händler oder einer Privatperson hinreichend vertraust, dass er dir ordnungsgemäße Neuteile als zweiter Hand verkauft und dich bzgl. Erwerb und Einbau dann darüber hinwegsetzt und das Risiko akzeptierst, muss jeder für sich entscheiden.


    * Ich bin der Ansicht, dass Lenkradairbags, wie sie in unserem Fahrzeugen eingesetzt werden, eben nicht fest verbaut sind, da sie keine Einheit mit dem Lenkrad bilden. Würde diese Definition eher so auslegen, dass der Verkauf eines Fahrzeugs, in dem ein Lenkradairbag eingebaut ist, erlaubt ist. Ich habe aber auch diesbezüglich keine Schulung, daher nagel mich bitte nicht auf diese Aussage fest.