Was soll ein "verifizierter Verkäufer" sein? Der Verkauf von Airbags bzw. pyrotechnischer Einrichtungen der Kategorie P1 an Privatpersonen ist generell nur zulässig, wenn diese fest eingebaut sind, als Einzelteil dürfte man sie dir damit gar nicht verkaufen.*Handel mit bereits verbauten Airbags ist auch gewerblich (also an Personen/Betriebe mit Erlaubnis bzw. Befähigungsschein gem. §7, §19, §20 SprengG) streng genommen nicht zulässig, da die Teile nicht zur Wiederverwendung gedacht sind (bei Fahrzeugverwertung greift z.B. die AltfahrzeugV Abs. 3.2.2.1)
So gesehen wird es wohl kaum einen TÜV-Zertifizierten Second-Hand Airbag Händler geben.
Einzig korrekter Weg ist der Bezug von Neuteilen über einen Fachbetrieb.
Ob du einem Händler oder einer Privatperson hinreichend vertraust, dass er dir ordnungsgemäße Neuteile als zweiter Hand verkauft und dich bzgl. Erwerb und Einbau dann darüber hinwegsetzt und das Risiko akzeptierst, muss jeder für sich entscheiden.
* Ich bin der Ansicht, dass Lenkradairbags, wie sie in unserem Fahrzeugen eingesetzt werden, eben nicht fest verbaut sind, da sie keine Einheit mit dem Lenkrad bilden. Würde diese Definition eher so auslegen, dass der Verkauf eines Fahrzeugs, in dem ein Lenkradairbag eingebaut ist, erlaubt ist. Ich habe aber auch diesbezüglich keine Schulung, daher nagel mich bitte nicht auf diese Aussage fest.