Beiträge von nexo

    Vorgabe wäre BMW Hypoid Axle Oil G1 oder G3.


    Aus dem Hause ROWE wäre das z.B. das “Hightech Topgear Synth E SAE 75W“ (Freigabe API GL-4/5, Empfehlung BMW G1)

    Das Topgear FF SAW 75W-80 ist ein Schaltgetriebe-Öl, ebenfalls Freigabe API GL-4/5, aber Empfehlung BMW MTF LT-1/2/3/4.


    Streng genommen das falsche. Würde ich nicht überdramatisieren, immerhin 75W und API GL-5. Die meisten Öle mit G1 Freigabe liegen auch eher bei 75W-85 oder 75W-90.


    Alternative Produkte: Castrol BOT 448 (Freigabe), Fuchs TITAN EG 4218 (Freigabe), Liqui Moly Hypoid-Getriebeöl 75W-90 (Empfehlung), Ravenol DGL SAE 75W-85 (Empfehlung), Addinol Multi Transmission Fluid 75W-85 (Empfehlung)

    Andere Frage, weiß jemand zufällig, wo ich die Abdeckung der DME finde bzw. die Teilenummer?

    Im Teilekatalog [...]

    Motor-Elektrik > Grundsteuergerät DME


    Ist doch den ihr gutes Recht oder nicht [...] die sind rein bzw der Fahrzeugführer musste dem „Cop“ vorführen [...]

    Nein, ist es nicht. Du musst die Beamten nicht an dein Fahrzeug lassen und auch keine Funktionen vorführen oder irgendwelche Tasten drücken.

    Wenn sie es ungefragt oder trotz Widerspruch tun, ist es streng genommen ein Verfahrensfehler - was keine Freikarte ist, solange sich der Verdacht auch ohne diesen "Beweis" begründen lässt, aber dennoch vermieden werden sollte.


    Andersherum verlangen sie das ja im Regelfall nicht ohne jeden Anfangsverdacht und ein "nö, mach ich nicht" ist dann im Zweifelsfall auch das Ticket auf den Schlepper. Man weigert sich ja grundsätzlich nur aus Prinzip, wo man doch eigentlich nichts zu verbergen hat und alles ordnungsgemäß ist ;)


    Genauso wie eine Atemalkoholkontrolle auch immer ein freiwilliges Angebot ist. Wenn man mit Fahne unterwegs ist und das nicht mitmacht, wird dann im Regelfall eine Blutprobe angeordnet und dann geht's weiter zum Arzt. Tut man sich im Zweifelsfall auch keinen Gefallen mit, es aus Prinzip zu verweigern, wenn man nichts zu verbergen hat.

    Meiner Meinung nach, entweder ist das Gutachten und die Software so, das man im Nachhinein nicht manipulieren kann, das ist die Aufgabe des Herstellern, in dem Falle 55parts.

    Stand der Technik in der Baureihe kaum machbar. Ist doch nicht mehr oder weniger manipulationssicher bzw. nachweisbar, als die Seriensoftware, MPPSK Software oder "OEM" Anbauteile ohne sichtbare Nummern.


    Auch Serienstand ist in Zeiten von CVN-Fixes letztlich nur mit zwei Prüfstandsläufen vor/nach Serienflash "nachweisbar" und auch das nur bedingt, wenn dabei Adaptionen zurückgesetzt werden. (Klassiker "mein Auto ist nach dem Update leiser geworden" :rolleyes:). Es wird ja mit jeder Baureihe weiter nachgebessert und die Manipulationsmöglichkeiten eingeschränkt (worüber auch nur gemeckert wird). Jetzt stehen die DMEs bei der F-Reihe inzwischen ziemlich offen da, im Guten wie im Schlechten.


    Ich gebe dir ja Recht, dass das immer einen Beigeschmack hat, etwas einzutragen was sich schwer nachweisen lässt, bei der ganzen "flash at home" Nummer umso mehr.

    Man kann sich da sicherlich ein überkomplexes System ausdenken, Flashtool schreibt die Daten samt aktuellen Prüfnummern zentral in eine Datenbank, sodass sich mit Fahrgestellnummer und Prüfsumme abfragen lässt, dass die Software aus vom System des Herstellers stammt. Bringt einen entsprechenden Aufwand mit das zu implementieren, zu pflegen, sicher und Datenschutz-konform zugänglich zu machen usw. Das dann für X Hersteller, jeder sein eigenes Süppchen und die Prüforganisation soll dann wissen wie's geht und welchem System man vertrauen kann. Ist vermutlich genauso in wenigen Wochen umgehbar und solange man in's Steuergerät im Fahrzeug schreiben kann was man möchte, am Ende sehr viel Aufwand für nichts.


    Geld ausgeben + Illegal => Rausgeschmissenes Geld und mit dem Risiko leben

    Die Nummer habe ich nie verstanden, Hauptsache es steht "etwas" im Schein, danach innerhalb der Toleranzen Narrenfreiheit. Aber gibt so vieles, was man nicht verstehen muss, halt ein Punkt mehr auf der Liste.

    Sollen sie dir erstmal nachweisen, dass dem nicht so war. Wozu gleich in die Defensive gehen, erstmal Situation schildern und schauen was kommt. Wenn es im Store mal als gebucht angezeigt wurde, müsste es zur Fahrgestellnummer ja auch irgendwann mal eine Buchung gegeben haben. Wär jetzt nicht das erste Mal, dass im CD Store etwas nicht stimmt und bei mir war die Lösung bislang zwar nicht unbedingt die schnellste, aber recht unkompliziert.

    Man könnte auf die verrückte Idee kommen, bei der Kundenbetreuung nachzufragen warum ein Feature das als "unbegrenzt" gelistet war plötzlich verschwunden ist.

    Eine Laufzeitbegrenzung gab es nie.

    Irgendwann um 2018-2019 gab es das auch mal als Jahresabo soweit ich es im Kopf habe, aber üblich war beim F3x eigentlich die Einmalfreischaltung.

    Wenn es bei einem 2016er Modell für 8 Jahre lief, war es ziemlich sicher kein zeitlich begrenztes Abo.


    Kann es sein, dass das bei Dir "inoffiziell" freigeschaltet war?

    Bei den üblichen Freischaltungen abseits von BMW taucht es aber nicht als gebucht im CD Store auf und verschwindet auch nicht einfach so durch Nichtstun.


    Dass da vllt. intern irgendwas gedreht wurde mag sein, wäre aber auch eine seltsame zeitliche Abfolge.

    Kein Schutz für Manipulation, sprich nach der Eintragung kann an der Software rumgespielt werden und keiner kann das nach vollziehen.

    Aufgabe des Sachverständigen ist die Abnahme des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Vorführung. Sobald du vom Hof fährst, geht die Verantwortung auf Halter/Fahrer über.


    Ob du nach bestandener Abnahme noch den Kat ausbaust, Stecker der Abgasklappe ziehst, superhelle Leuchtmittel reinschraubst oder die Software änderst, ist dein Problem. Der Prüfer kann die Menschheit nicht vor alle, bewahren. Manipulieren kann man am Ende alles, man muss nur wollen.


    Theoretisch müsste man auch nichts weiter tun, als die CVN zum Zeitpunkt der Abnahme notieren. Problem ist, die ändert sich z.B. wenn der Wagen ein Update bekommt und die Software neu aufgespielt wurde oder der Hersteller legal nachbessert. Insofern wäre das schon ziemlich unpraktisch, das im Schein stehen zu haben.

    Wenn die Antwort auf die erste Frage "Nein" ist, ist die zweite überflüssig, oder?


    Die Felge gibt es in genau 3 Varianten: bicolor (ferricgrey / glanzgedreht), acid orange metallic, transl. shadow.

    Wenn jemand etwas anderes hat, dann selbst bearbeitet/lackiert.


    In ähnlichem Design gäbe es die MAM B2, da hat man dann 3 Dimensionen und 9 Farbkombinationen zur Auswahl, u.A. auch vollständig silber oder schwarz lackiert.

    Zitat

    Laut den spärlichen Angaben [...]

    Man muss auch mal Fünfe gerade sein lassen. Das Teil wird in sämtlichen F3x Handschaltern mit Drei-/Vierzylindern (N13, N20, , N47, B38, B46, B47, B48) verbaut, dazu diverse E60, E80, E90, F10 und F20, solange ein GS6-17BG/DG Getriebe drin steckt.


    Natürlich macht eine Fahrgestellnummer die Sucher einfacher, aber die Ergebnisse werden hier kaum abweichen.

    Hatten wir doch kürzlich erst noch einen: Welche Felgen sind das

    Ohne jede Kennzeichnung eingetragen als nicht näher beschriebenes "gen. OEM-Rad". Nichtmal die gleichen Dimensionen wie das Original. Zerreißt dir jeder Prüfer und Polizeibeamte, der ein kleinwenig Ahnung von Zulassungen hat, in der Luft.


    Gibt genügend Hersteller für solche Räder, teils für den US-Markt, teils irgendwas aus Osteuropa. Oft qualitativ eher schlechte, "ähnliche" Nachbauten für entsprechend niedrige Preise. Wenn sowas dann tatsächlich eingetragen ist, würde ich Abstand von dem Fahrzeug nehmen, sagt ja einiges darüber aus, wie da "begutachtet" wurde.


    Nebenbei, das Rad sieht auf dem Bild nichtmal gut aus. Oberflächen nicht besonders gut verarbeitet, recht massiv, Reifen sitzt nicht gut und zu groß für die kleine Bremse... Wobei das ja alles Geschmackssache ist, unbekannte Herkunft und Zulassung wiegen schon schwerer.