Je nach Lastverhalten liegt die Temperatur zwischen 90 und 110 Grad. Wenn man gemütlich fährt eher im oberen Bereich, unter Last regelt er runter.
Ist mittlerweile recht normal, da man den Wirkungsgrad möglichst hoch halten möchte. Da war ich anfangs auch etwas skeptisch, wenn die Temperaturanzeige in Bereichen hängt, wo ältere Modelle längst die Warnlampe an gehabt hätten.
Beiträge von nexo
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95 Grad sind doch im Rahmen, sofern du nicht nur ein paar Meter gefahren bist, was hast du erwartet? 105 müsste Zieltemperatur sein.
Lüften würde ich unter den genannten Bedingungen nicht erwarten, kann mangels 20d aber auch nicht beurteilen wie das Verhalten normal ist.Sind Standard OBD2 Codes, kann man in einer Suchmaschine der Wahl erfragen:
P0557 - Brake Booster Pressure Sensor Circuit Low
P0811 - Excessive Clutch "A" Slippage
P0063 - HO2S Heater Control Circuit Low Bank 2 Sensor 3
P0147 - O2 Sensor Heater Circuit Bank 1 Sensor 3
P0067 - Air Assisted Injector Control Circuit HighWenn das alles ohne Warnleuchte oder Meldungen kurzzeitig war (wovon ich ausgehen würde, da du es sonst wohl früher bemerkt hättest), könnte eine schwache Batterie, Abwürgen des Motors oder Kaltstart im Winter möglich sein.
Bremsdruck sollte man natürlich nicht ignorieren, aber solange die Bremse normal arbeitet und innerhalb der Serviceintervalle ist, würde ich auch nicht in Panik ausbrechen, weil ein Sensor einmalig aus der Toleranz war.
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Türkei ist mit "teilweiser Abdeckung" drin, ebenso wie andere Kandidaten in ähnlichen Breitengraden wie die Ukraine oder Russland.
Wie weit genau habe ich mangels Bedarf noch nie ausprobiert, glaube aber es wird eher grau/sandfarben als schwarz. Vermutlich ist aber etwas Puffer zur geografischen Grenze drin, man will ja nicht bei jeder kleinen Verschiebung der Kontinentalplatten neue Karten "drucken"
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Allein die Zulassung für die 4G Module kann sich ja schon was länger hinziehen. Und dann natürlich nicht nur für die Komfortspielereien, sondern auch für das Notrufsystem i.v.m. VoLTE, was in einigen Ländern mittlerweile gefordert wird. (ich weiß zugegeben nicht, ob das im konkreten Fall zusammen gemacht wurde, würde aber Sinn machen)
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Doch doch, gab 16-19" serienmäßig (je nach Motorisierung/Bremse) + 20" Individual (+ Felgen anderer F3x Modelle, die nicht in der Liste stehen, aber gleiche Dimension haben und ebenfalls zugelassen sind). Ab 18 optonal mit MIschbereifung (siehe auch Preisliste F30
8Jx18 mit Bereifung 225/45 vorn
8½Jx18 mit Bereifung 255/40 hinten8Jx19 mit Bereifung 225/40 vorn
8½Jx19 mit Bereifung 255/35 hinten8Jx20 mit Bereifung 225/35 vorn
8½Jx20 mit Bereifung 255/30 hinten -
A / HA 225/45 R18 Winterreifen von Pirelli auf der BMW 397 Felge 8Jx18 (siehe Bild), wenn das nicht die Felge ist korrigiert mich bitte.
Ist es nicht. Ähnlich, aber bei der 397 laufen die Doppelspeichen um die Schrauben herum zusammen. Außerdem findet man die zumeist mit glanzgedrehtem Stern.
Was du drauf hast sind 658 V-Speiche.
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Darüber hinaus ist das keine Standardfrage. Ja der Titel schon, der Inhalt aber nicht.
Nichts für ungut, aber doch ist es.
Du lässt und an deinen Gedanken teilhaben, soweit so gut, aber letztlich wirfst du 5 Nummern in den Raum zu Felgen, die in meinen Augen optisch wenig Gemeinsamkeiten haben und fragst welche du nehmen sollst.
Darüber hinaus fehlen Informationen, da es ein paar der genannten Felgen auch in 20" gibt und 19 vs. 20 ist ja nochmal eine andere Frage.
Die Antwort auf den Kern der Frage lautet wohl: Geschmackssache.
Die Konsequenzen (beginnend bei der Eintragung) für Modellfremde Felgen wurden ebenfalls hinlänglich diskutiert.
Was sagt ihr, lieber originale 442m oder replica 343?
Auf'm LL meiner Meinung nach weder noch (aber eher 442).
Von deiner o.g. Liste am ehesten noch die 407 oder abweichend davon, wenn auch eher dezent, 403.
Alpina Classic kommt auch immer gut, aber vermutlich nur mit Glück in der Preisklasse zu bekommen. -
Habe das NBT nachrüsten lassen bei einem Nachrüster inklusive 2 Jahre Kartenupdates, ist er dann der böse oder ich?
Wieso sollte einer von euch böse sein? Es ist als Händler ja durchaus möglich, das Material ganz regulär zum Weiterverkauf zu beziehen (oben zitierte Bestimmungen gelten für Endverbrauher). Solange du keinen Grund zur Annahme hast, dass dein Nachrüster krumme Geschäfte macht, ist das aus Verbrauchersicht erst einmal in Ordnung.
Und wann interessiert es überhaupt irgendwen woher die Karten stammen?
Interessieren möglicherweise, natürlich möchte man keine unkontrollierte Verbreitung. Aber nachvollziehbar ist es letztlich so gut wie nicht, daher liegt das Augenmerk praktisch auf dem Freischaltcode, das ist vielversprechender.
Wenn du das Update bei einem Händler aufspielen lässt, laden die es auch nicht für jeden Kunden einzeln runter oder holen einen frischen Stick aus dem Lager - was auch OK ist, hier gelten andere Lizenzbestimmungen.
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Jo, hab's auch problemlos in einer VM geladen, dafür hatte ich noch nie Probleme mit irgendeiner Stick Formatierung
Bei VAG Downloads bekommt man als Linux-Nutzer immerhin einen simplen Link + Hinweis, dass der Download dann ggf. nicht pausiert werden kann (warum immer man das tun wollte).Das ist eine kleine Schachtel mit dem Stick drin. Ist nur mit dem Produkt beschrieben. Steht noch nicht mal etwas von Copyright oder ähnlichem.
Zum Glück gibt es ja soetwas wie Urheberrecht, das auch gilt, wenn man nicht explizit drauf hinweist. Bei der Download Variante bekommt man je ein deusches und ein englisches PDF mit der Nutzungsvereinbarung, da steht es ganz explizit drin:
Zitat von Nutzungsvereinbarung Software-Aktualisierung2. Urheberrechte an der Software
Die Software ist urheberrechtlich geschützt. [...]
3. Übertragung des Nutzungsrechts
BMW überträgt dem Lizenznehmer hiermit unentgeltlich das einfache, nicht ausschließliche, widerrufliche, nicht übertragbare Recht, die Software ausschließlich für die Installation in seinem Fahrzeug zu nutzen.
Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt, die Software zu verändern, (außer für die Zwecke der Installation im Fahrzeug) zu kopieren, von der Software abgeleitete Werke zu erstellen, sie oder Kopien davon an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Form kommerziell zu verwerten.D.h. Kopie auf einen Stick zur Installation im eigenen (darunter fällt nach gängiger Auslegung auch familiäres Umfeld) ist in Ordnung. Verbreitung einer Kopie (z.B: durch Upload auf Filesharing Plattformen) ganz klar untersagt.
Weitergabe eines erworbenen Sticks sehe ich dagegen weniger kritisch, auch wenn man letztlich die "Originalkopie" der Software weitergibt. Weiterverkauf wird schon grenzwertig, wenn nicht klargestellt ist, dass ausschließlich der materielle Wert der Hardware vergütet wird.
So, genug den Paragrahenreiter raushängen lassen, muss am Ende ja doch jeder selbst wissen.
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Scheint inzwischen eine Standardklausel zu sein, die Sätze habe ich nahezu wortwörtlich im Versicherungstext bei einem anderen großen Versicherer (Stand 06/2018).
In einem älteren Vetrag von 2015 (nochmal andere Versicherung), den ich hier grad noch liegen habe, ist der Assistenzkram noch nicht explizit als Ausnahme aufgeführt, aber immerhin auch schon Kunststoff von Leuchten.